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DAZ aktuell
Ein PhiP-Gehalt ist zu wenig
Apotheker, die unter Aufsicht arbeiten
Wer in Deutschland als Apotheker tätig sein möchte, sein Studium aber im Ausland absolviert hat, benötigt eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Letztere erlaubt allerdings nur das Arbeiten unter Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin und ist auf zwei Jahre begrenzt. Die Kammern empfehlen Apothekern aus dem Nicht-EU-Ausland, diese Berufserlaubnis zu nutzen, während das Verfahren zur Erteilung der Approbation läuft, um sich so auf die Kenntnisprüfung, die die Mehrheit der Apotheker aus Drittstaaten absolvieren müssen, vorzubereiten.
Für Apotheken, die Apotheker unter Aufsicht beschäftigen möchten, stellt sich unter anderem die Frage nach dem Gehalt. Der Tarifvertrag für die Apotheken hat für diese Berufsgruppe keine Regelung. Auf der einen Seite sind die betreffenden Personen in ihrem Heimatland „fertige“ Apotheker, auf der anderen Seite kennen sie im Regelfall jedoch das deutsche System und die deutschen Präparate nicht. Wäre also ein Praktikantengehalt angemessen? Zumal bei Apothekern unter Aufsicht im Unterschied zu PhiPs oft noch eine Sprachbarriere die Arbeit erschwert? Eine bestandene Fachspracheprüfung braucht es nämlich für die Berufserlaubnis nicht.
Apothekern unter Aufsicht ein PhiP-Gehalt zu zahlen, ist laut Adexa-Anwältin Minou Hansen trotzdem nicht erlaubt. Wie sie auf Nachfrage der DAZ erklärt, müssen Apotheker unter Aufsicht mindestens Mindestlohn erhalten. Es habe dazu sogar ein arbeitsgerichtliches Verfahren in Hamburg gegeben, so Hansen. Somit müssen Apotheker unter Aufsicht aktuell 9,82 Euro pro Stunde erhalten und zum 1. Juli 2022 werden es 10,45 Euro. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll der Mindestlohn 2022 noch auf zwölf Euro steigen. Ein PhiP-Gehalt, das derzeit in den meisten Kammerbezirken bei etwas über 1000 Euro liegt, ist also definitiv zu wenig. |
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