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Gesundheitspolitik
Wie viel Impfpflicht darf es sein?
Bundestag berät im März über fünf Anträge rund um die COVID-19-Impfpflicht
Die AfD hatte bereits Ende Januar einen Antrag gegen eine gesetzliche COVID-19-Impfpflicht vorgelegt. Vergangene Woche ging dann eine 50-köpfige Parlamentariergruppe um den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki mit dem Antrag „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen“ ins Rennen. Sie verweisen auf die bisherigen Messlatten bei Impfpflichten: So habe der Masernimpfstoff eine Wirksamkeit von 98 bis 99 Prozent – und das WHO-Ziel die Eliminierung. Das sei mit den COVID-19-Vakzinen derzeit nicht zu erreichen. Selbst eine Impfpflicht, die nicht auf eine Ausrottung, sondern eine Entlastung des Gesundheitssystem abziele, hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung, heißt es. Das sind für die Abgeordneten zu viele Unwägbarkeiten, um eine Impfpflicht rechtfertigen zu können. Gleichwohl appellieren sie an die Menschen, sich impfen zu lassen.
Weiterhin gibt es einen Antrag der Unionsfraktion, der den Aufbau eines Impfregisters, eine Intensivierung der Impfkampagne und sodann die Schaffung einer Regelung für einen „gestuften Impfmechanismus“ fordert. Die Kriterien für die Aktivierung dieses Mechanismus müssten in einem Gesetz formuliert werden.
Die beiden konkretesten Initiativen kommen von Vertretern der Ampelkoalition. Dies ist zum einen der „Ü-18“-Vorschlag mit einer Impfpflicht ab Oktober für alle Erwachsenen, der u. a. von Janosch Dahmen (Grüne), Heike Baehrens (SPD) und fünf weiteren Abgeordneten vorangetrieben wird (s. DAZ 2022, Nr. 7, S. 12). Dem wollen sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeskanzler Olaf Scholz anschließen.
Am vergangenen Mittwoch stellten dann weitere acht Abgeordnete um den FDP-Politiker Andrew Ullman ihren Gesetzentwurf vor. Danach sollen die Krankenkassen zunächst alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Bis zum 15. September 2022 müssen diese Personen entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis über die Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung verfügen – anderenfalls droht ein Bußgeld. In der Hoffnung, dass sich noch mehr Menschen zum Impfen bewegen lassen, sollen in einem zweiten Schritt die Voraussetzungen geschaffen werden, damit rechtzeitig vor einer für den nächsten Herbst und Winter zu erwartenden weiteren Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahre durch gesonderten Beschluss des Bundestages eingeführt werden kann – „sofern es die Infektionslage und der Stand der Impfkampagne nach den zum betreffenden Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erfordern“. Die Unterstützer des Antrags halten ihr Konzept für anschlussfähig an die anderen Anträge, die alle das Ziel hätten, die Impfquoten zu erhöhen und einen Weg zu finden, wie dauerhaft auf einschränkende Maßnahmen verzichtet werden kann. |
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