- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 30/2022
- E-Rezept bald auch via ...
Gesundheitspolitik
E-Rezept bald auch via Versichertenkarte?
Gematik legt Entwurf vor / Medienbrüche sollen vermieden werden
Laut § 312 SGB V hätte die Gematik bereits bis zum 1. Dezember 2021 die Grundlagen dafür schaffen sollen, dass „zugriffsberechtigte Leistungserbringer mittels der elektronischen Gesundheitskarte (...) auf elektronische Verordnungen zugreifen können (…).“ Doch auf Anfragen verwies die Gematik stets darauf, dass die entsprechende Spezifikation beim Bundesgesundheitsministerium überprüft werde. Seit vergangenem Montag liegt nun ein öffentlicher Entwurf der Gematik für ein „Feature: Abruf der E-Rezepte in der Apotheke mit personenbezogenem Identitätsnachweis“ vor. Darin ist genau beschrieben, wie der Abruf mit der eGK vonstatten gehen soll.
Elektronische Rezepte sollen flexibel und ohne Medienbrüche von Versicherten in ihrer Wunsch-Apotheke eingelöst werden können, ist in dem Papier als Anforderung zu lesen. Weiter heißt es, dass neben den bestehenden Optionen zur Einlösung eines E-Rezepts der Versicherte gemäß SGB V durch die Vorlage seiner eGK eine Apotheke dazu berechtigen können soll, seine einlösbaren E-Rezepte aus dem E-Rezept-Fachdienst abzurufen. Dies führt in den Augen der Gematik zu einem erhöhten Komfort, falls Versicherte z. B. sehr viele Verordnungen einlösen oder die E-Rezept-App nicht nutzen möchten oder der 2D-Code der Verordnung auf dem Ausdruck nicht mehr lesbar ist. Dabei soll die Autorisierung der Apotheke ohne PIN-Eingabe und auch Vertretern möglich sein, so die Gematik.
Genauso schnell und ohne zusätzliche Kosten
Das Feature zum Abruf der E-Rezepte in der Apotheke per eGK soll dem Entwurf zufolge auf die bestehende Infrastruktur der Anwendungen E-Rezept und Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sowie die bestehende Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) aufsetzen. Eine Prämisse für die Apotheke ist demnach, dass die neuen Zugangsmöglichkeiten keine Mehrkosten bedeuten, damit keine zusätzlichen finanziellen Aufwände entstehen. Zudem soll der Abruf der Rezepte nach Übergabe der eGK genauso einfach und schnell gehen, wie wenn der Patient den Rezeptcode per App oder Ausdruck vorzeigt, sodass die Apotheke weiterhin wirtschaftlich arbeiten kann und Patienten nicht lange warten müssen.
Möchte ein Patient nun seine E-Rezepte per eGK abrufen, wird seine Karte per E-Health-Kartenterminal, wo auch die SMC-B steckt und ggf. der HBA, eingelesen. Es werden die Versichertenstammdaten der Karte gelesen und dabei geprüft, ob sie nicht gesperrt und das Authentisierungszertifikat gültig ist. Sofern beides der Fall ist, werden der Versichertenstammdatensatz (VSD) und ein Prüfungsnachweis in die Software zurückgespielt. Diese ermittelt aus dem VSD die Krankenversichertennummer und ruft mit der sogenannten Versicherten-ID und dem Prüfungsnachweis alle E-Rezepte des Versicherten mit dem Status „offen“ vom E-Rezept-Fachdienst ab. Das alles läuft im Hintergrund ab und erfordert kein aktives Mitwirken der Apotheke. Auch die weiteren Prozesse in der Apotheke für das Abrufen, das Zurückweisen und das Löschen des E-Rezepts, das Abrufen der Quittung und die Kommunikation mit dem Versicherten bleiben unverändert.
Wann die neue Funktion zur Verfügung stehen soll, ist offenbar noch unklar. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.