Gesundheitspolitik

Kritik an ABDA-Strukturanalyse

eda | Kurz vor Ende seiner Amtszeit überraschte der damalige ABDA-Präsident Friedemann Schmidt mit der Ankündigung, die komplexe Struktur der ABDA von einer Unternehmensberatung analysieren zu lassen. Beauftragt wurde im Juli 2020 die Firma B’VM (Beratungsgruppe für Verbandmanagement). Auch Schmidts Nachfolgerin Gabriele Regina Overwiening hatte sich dafür ausgesprochen, „Aufgaben, Prozesse und Strukturen“ systematisch zu betrachten. Offiziell wird über die bisherigen Ergebnisse der Strukturanalyse nicht gesprochen. Aus Kreisen der ABDA-Mitgliedsorganisationen hört man, dass B’VM persönliche Gespräche mit ausgewählten Vertretern der Kammern und Verbände sowie der ABDA-Zentrale geführt hat. Daraufhin sollen Vorschläge erarbeitet worden sein, die in einer Vorbereitungsgruppe zwischen Haupt- und Ehrenamtlern weiter diskutiert und danach in einem „Konvent“, der am 18. Mai 2022 stattfand, den Vertretern aller Mitgliedsorganisationen vorgestellt wurden. Dass diese nicht überall auf Zustimmung stoßen, zeigte sich nun bei der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer des Saarlandes.

Nach den bislang bekannt gewordenen Vorschlägen soll der ABDA-Gesamtvorstand entfallen und der geschäftsführende Vorstand zu einem schlanken „ABDA-Vorstand“ von bisher 13 auf sechs oder sieben ehren- und hauptamtliche Mitglieder reduziert werden. Die Mitgliederversammlung würde darüber hinaus bestehen bleiben.

Eine schlankere Struktur mit weniger Entscheidungsebenen und einem kleineren Vorstand soll die ABDA also schneller machen. Außerdem sollen Fachgremien Beschlüsse fassen können. So müssten beispielsweise Leitlinien dann nicht mehr formell durch politische Gremien beschlossen werden.

Hauptamtliche Doppelspitze

Bei der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer des Saarlandes am vergangenen Mittwoch wurden weitere Vorschläge, die aus der Strukturanalyse resultieren, vorgestellt. So soll die ABDA-Mitgliederversammlung viermal statt bisher zweimal im Jahr stattfinden. Es soll eine Präsenzpflicht geben und keine Möglichkeit mehr einer hybriden Teilnahme. Außerdem schlägt B’VM eine markante Änderung an der hauptamtlichen Spitze der ABDA-Geschäftsstelle vor: Statt eines Hauptgeschäftsführers soll es eine gleichberechtigte Doppelspitze mit interner und externer Ausrichtung geben – neben einem Generalsekretär würde somit das Amt eines „Außenministers“ entstehen. Damit soll die Standesorganisation im hauptamtlichen Bereich, was die Interessenvertretung nach außen hin betrifft, wohl professionalisiert werden.

Wer wählt zukünftig den ABDA-Präsidenten?

Auch im ehrenamtlichen Bereich gibt es einen bemerkenswerten Vorschlag: So soll ein zukünftiger ABDA-Präsident nicht mehr gleichzeitig einer Landesapothekerkammer oder einem Landesapothekerverband vorstehen dürfen. Als Grund wird angegeben, dass auf diese Weise potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden könnten. Aus Sicht von B’VM ist wohl der gleichzeitige Vorstand in einer Mitgliedsorganisation für die ehrenamtliche Arbeit im Interesse aller Kammern und Verbände auf Bundesebene eher hinderlich. Wie genau die Wahl oder eine ähnliche Legitimation des Präsidenten stattfinden soll, bleibt offen.

Saarlands Apothekerkammerpräsident Manfred Saar kündigte „erheblichen Widerstand“ gegen die Vorschläge der Unternehmensberatung an und prognostizierte gleichzeitig: „Das wird so auch nur ansatzweise nicht kommen!“ Den neuen ABDA-Vorstand, bestehend aus haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern, hält er für den eigentlichen Interessenkonflikt in diesem Plan und vergleicht die Zusammensetzung mit einer Aktiengesellschaft, in der Vorstand und Aufsichtsrat in einem gemeinsamen Gremium säßen.

Für viel wichtiger hält Saar, dass sich die ABDA mit ihren Mitgliedsorganisationen aktiv gegen die Bürokratisierung innerhalb der eigenen Struktur stemmt. Hierzu könnte ein gemeinsames EDV-System eingeführt werden. Für viel relevanter hält er die Fragen bezüglich der Haushaltsstruktur der ABDA. Doch der Erhalt der zwei Säulen – Kammern und Verbände – war die Vorgabe bei der Auftragserteilung durch Schmidt. Darum kann es auch keine grundsätzliche Veränderung bei der Haushaltsstruktur geben. Es soll beim gemeinsamen Haushalt der ABDA bleiben.

Saar glaubt nicht, dass sich viel ändern wird

Die Empfehlungen des im Mai stattgefundenen Konvents wurden von der Beraterfirma in den letzten Wochen zusammengefasst und müssen nun durch den geschäftsführenden Vorstand, den Gesamtvorstand und die Mitgliederversammlung. Manfred Saar äußerte bei der Kammerversammlung in Saarbrücken abschließend die Vermutung: „Ich glaube nicht, dass sich viel ändern wird.“ |

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