Gesundheitspolitik

mRNA-Booster nach Sputnik

Neue STIKO-Empfehlung zu Auslands-Impfungen

ks | Die STIKO hat erneut ihre COVID-19-Impfempfehlung angepasst: Personen, die mit bestimmten, in Europa nicht zugelassenen Impfstoffen gegen COVID-19 geimpft wurden, sollen sich mit einem hier im Markt befindlichen mRNA-Impfstoff boostern lassen.

Bisher hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen, dass alle im Ausland mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff geimpften Personen eine erneute Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten sollen. Das soll nun nicht mehr nötig sein, wie aus der am 31. März im Epidemiologischen Bulletin veröffentlichten Empfehlung hervorgeht. Demnach liegen inzwischen Daten vor, die zeigen, dass nach einer Grundimmunisierung mit einem inaktivierten Ganzvirusimpfstoff (CoronaVac von Sinovac, Covilo von Sinopharm und Covaxin von Bharat Biotech International Limited) eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu einem guten Impfschutz führt. Dieser sei vergleichbar mit dem nach einer dreimaligen mRNA-Impfung.

Zu dem adenoviralen Vektor-Impfstoff Sputnik V sind solche Daten bisher nicht publiziert. Doch die STIKO zieht eine Analogie zur Effektivität und Sicherheit der mRNA-Auffrischimpfung nach einer Impfung mit den ebenfalls adenoviralen Vektor-Impfstoffen Vaxzevria und COVID-19 Vaccine Janssen: Es sei auch hier davon auszugehen, dass eine einmalige mRNA-Impfung nach Sputnik-V-Grundimmunisierung ähnlich wirksam und sicher sein werde wie nach einer Grundimmunisierung mit den hierzulande zuge­lassenen Vektorimpfstoffen. Der mRNA-Booster sollte im Abstand von drei oder mehr Monaten nach Abschluss der vollständigen Impfserie mit einem der genannten Impfstoffe erfolgen. Je nach Alter könnten dafür die Vakzine von Moderna oder Biontech/Pfizer genutzt werden. Ist eine Person nach abgeschlossener Grundimmunisierung mit einem der genannten nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe labordiagnostisch ge­sichert an COVID-19 erkrankt, soll die mRNA-Impfung frühestens drei Monate nach der Infektion verabreicht werden. Wer bislang nur einmal mit einem der genannten Impfstoffe geimpft wurde, soll laut STIKO eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung erhalten. Für Personen, die ganz andere nicht in der EU zugelassene Impfstoffe erhalten haben, gilt dies ebenfalls. |

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