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- AZ 14/2022
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Gesundheitspolitik
Keine Anordnung mehr
Lockerungen bei Isolation und Quarantäne geplant
Danach sollen sich Infizierte für fünf Tage isolieren – allerdings ohne Anordnung vom Gesundheitsamt und damit komplett nach eigenem Ermessen. Die Empfehlung lautet: Kontakte reduzieren, keine strenge Isolierung. Zudem wird empfohlen, nach fünf Tagen wiederholt (Selbst-)Tests durchzuführen. Bemerkenswert ist, dass diese Maßnahmen nicht auf Corona-Infizierte beschränkt werden, sondern für Personen „mit Symptomen oder Nachweis einer akuten respiratorischen Erkrankung jeglicher Art“ gelten.
Strenger sind dagegen die Maßnahmen für Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen – schließlich sollen sich Kranke und Pflegebedürftige nicht auch noch beim Personal mit COVID-19 anstecken. Aufgrund der zahlreichen Ausfälle bei den Pflegeberufen wird zwar die Isolationszeit von Infizierten auf fünf Tage verkürzt. Dies gilt aber nur, wenn zuvor 48 Stunden lang keine Symptome aufgetreten sind und ein frühestens am fünften Tag abgenommener zertifizierter Antigentest/Schnelltest oder PCR-Test negativ war.
Auch die Quarantänedauer von Kontaktpersonen soll sowohl für die allgemeine Bevölkerung als auch für Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen verkürzt werden, die Anordnung durch das Gesundheitsamt soll ebenfalls entfallen. Die Empfehlung für Haushaltskontaktpersonen lautet: freiwillig Kontakte reduzieren, keine strenge Quarantäne. Zudem wird eine tägliche (Selbst-)Testung empfohlen. Eine Verschärfung wäre diese Neuregelung allerdings für Geboosterte, vollständig geimpfte Genesene sowie Personen, bei denen die Infektion oder vollständige Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Denn diese waren bislang gänzlich von der Quarantänepflicht ausgenommen. Auch die bisherigen Ausnahmen für Schüler und Kita-Kinder sollen nun wegfallen.
Der Vorschlag von RKI und BMG wurde am vergangenen Mittwoch an die Länder zur Stellungnahme versendet und könnte schon diese Woche in Kraft treten. |
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