- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 50/2021
- Ankündigungen
Was Wann Wo
Ankündigungen
Hier finden Sie Versammlungen von Apothekerkammern und -verbänden, ZL-Ringversuche, praktikumsbegl. Unterricht, u.ä.
Überregional
ZL: Hygienemonitoring 2022
Mikrobiologische Umgebungskontrolle im Apothekenlabor oder in Blisterräumen
Das ZL-Hygienemonitoring stellt eine Kontrolle der Personal- und Raumhygiene für den Bereich der nicht-sterilen Arzneimittelherstellung mittels Abklatschplatten dar. Es kann sowohl das Rezepturlabor als auch der Blisterraum hinsichtlich der Keimbelastung überprüft werden. Durch Andrücken der Abklatschplatten auf die zu untersuchende Fläche werden Proben gewonnen. Zusätzlich zur Oberflächenprüfung ist optional eine Luftkeimsammlung mittels sogenannter Sedimentationsplatten möglich. Der Umfang kann von der Apotheke selbst festgelegt werden.
Jede Apotheke erhält vor ihrem gewählten Teilnahmezeitpunkt zehn Abklatschplatten und eine ausführliche Gebrauchsanweisung. Die Probenahme erfolgt durch die Apothekenmitarbeiter selbst durch das Andrücken dieser Platten auf die zu prüfenden Flächen. Die eingesetzten Abklatschplatten enthalten ein universelles Nährmedium wie Casein-Sojamehl-Pepton, das zur Anzucht von anspruchsvollen Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen geeignet ist und dadurch den meisten Umgebungskeimen ein gutes Wachstum ermöglicht.
Um ein realistisches Ergebnis zu erhalten, sollte das Rezepturlabor zur Probenahme genau so vorbereitet werden, wie es unter Routinebedingungen vor der ersten Arzneimittelherstellung eines Tages in der Apotheke erfolgt.
Die Platten werden dann von einem Kurierdienst in der Apotheke abgeholt und über Nacht in das ZL gebracht. Dort werden sie unter kontrollierten Bedingungen bebrütet und das beobachtete Keimwachstum ausgewertet. Zur Auswertung werden alle sichtbaren koloniebildenden Einheiten (KBE) pro Platte gezählt.
Mit der Ergebnismitteilung erhalten die Apotheken ein individuelles Ergebnisprotokoll mit Verbesserungsvorschlägen und ggf. ein Zertifikat.
Überprüft werden folgende Probennahmestellen:
Keimbelastung im Rezepturlabor:
Hand (Innenfläche und Fingerkuppen), Kittel (Vorderseite und Ärmel), Waage (Waagschale und Display), Arbeitsfläche, Pistill/elektr. Rührwerkzeug, Regal/Wand, optional Luftkeimsammlung (Keimstatus der Raumluft)
Blisterraum:
Hand (Innenfläche und Fingerkuppen), Kittel (Vorderseite und Ärmel), Arbeitsfläche/Entblisterung (produktnah und -fern), Blisterautomat/Tray (produktnah und -fern), Regal/Medikamentenlager, optional Luftkeimsammlung (Keimstatus der Raumluft)
Die Bestimmung des Keimstatus der Raumluft erfolgt durch Exposition von Sedimentationsplatten, die offen über vier Stunden aufgestellt werden.
Termine 2022
- Februar – Anmeldeschluss: 15.01.
- März – Anmeldeschluss: 15.02.
- April – Anmeldeschluss: 15.03.
- Mai – Anmeldeschluss: 15.04.
- Juni – Anmeldeschluss: 15.05.
- September – Anmeldeschluss: 15.08.
- Oktober – Anmeldeschluss: 15.09.
- November – Anmeldeschluss: 15.10.
Teilnahmegebühren
Die Kosten für das Hygienemonitoring betragen 200,- Euro zzgl. MwSt.
Zu jeder Teilnahme am Ringversuch werden die bei Leistungserbringung tagesaktuellen Frachtkosten in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 20,- Euro zzgl. MwSt.
Die Kosten für die optionale Einsendung weiterer Abklatschplatten mit abweichender Probenahmestelle bzw. die zusätzliche Auswertung der Ersatzplatte für eine weitere Probenahmestelle werden mit 17,50 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Die Kosten für die optionale Überprüfung der Raumluft betragen 17,50 Euro pro Sedimentationsplatte zzgl. MwSt.
Stornierungen werden bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt, danach werden die erhaltenen Abklatschplatten, der Versand und eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Unterlassen der Rücksendung der Abklatschplatten erfolgt die Rechnungsstellung in voller Höhe.
Teilnehmer an zwei weiteren Ringversuchen (Blut, Rezeptur oder Hygienemonitoring) im gleichen Jahr erhalten für das Hygienemonitoring 10 Prozent Kombi-Rabatt und zahlen nur 180,- Euro zzgl. MwSt.
Anmeldung und Info: Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker GmbH, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Tel. (0 61 96) 9 37-5 50, Fax (0 61 96) 9 37-8 15, ringversuche@zentrallabor.com, www.zentrallabor.com
Bayern
LAK: Wahl zur Delegiertenversammlung
Wahl zur Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer
Erste Bekanntmachung für die Wahl 2022
Die Wahlperiode der im Frühjahr 2018 gewählten Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer endet am 17. Juni 2022 (§ 7 Absatz 2 der Hauptsatzung). Im Frühjahr 2022 muss daher eine Neuwahl zur Delegiertenversammlung stattfinden.
Das Wahlverfahren ist in der Wahlordnung – WO – der Bayerischen Landesapothekerkammer vom 09. Juni 2021 (PZ Nr. 25 v. 24.06.2021, S. 73ff.) geregelt.
Der Vorstand der Bayerischen Landesapothekerkammer hat zum Landeswahlleiter Herrn Dr. Stefan WEBER und zum stellvertretenden Landeswahlleiter Herrn Dr. Michael PLATZER, Bayerische Landesapothekerkammer, Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München ernannt.
Der Landeswahlausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter und vier Beisitzern.
Als Beisitzer wurden berufen:
- Frau Pharmazierätin Karen-Mareen BEREITER, Gellertstraße 3, 81925 München
- Frau Pharmazierätin Gabriela KNOBLOCH, Schwanthalerstraße 33, 85049 Ingolstadt
- Herr Pharmazierat Dr. Dieter KÖNIG, Werdenfelsstraße 3, 81377 München
- Herr Pharmazierat Stephan OTT, Bülowstr. 7, 86167 Augsburg
Stellvertretende Beisitzer sind:
- Herr Pharmazierat Dr. Johannes HUBER, St. Martins-Straße 2, 84539 Ampfing
- Herr Pharmazierat Dr. Wolfgang KIRCHER, Adolph-Kolping-Str. 28, 82362 Weilheim
Als Landeswahlleiter gebe ich hiermit gem. § 6 Abs. 1 WO Folgendes bekannt:
1. Die Wahl findet im Wege der Briefwahl in der Zeit vom 22. März bis 06. April 2022 (22.03. – 06.04.2022) statt.
2. Als Wahlbüro bestimme ich die Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer, Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München, Kontakt: Frau Anita Hirschauer, Tel.: 089/92 62 72 (Montag bis Freitag: 9 bis 13 Uhr), Fax: 089/92 62 60, E-Mail: Kammerwahl2022@blak.de.
3. Die nächsten öffentlichen Sitzungen des Landeswahlausschusses werden am 02.02.2022 und 07.03.2022 jeweils um 10:00 Uhr im Bayerischen Apothekerhaus, Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München, abgehalten.
4. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Bayerischen Landesapothekerkammer. Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist (§ 3 WO).
Die Wahl wird für Wahlbezirke, die den Regierungsbezirken entsprechen, durchgeführt. Maßgebend ist der Wahlbezirk, in dem der Beruf ausgeübt wird oder, falls der Beruf nicht ausgeübt wird, der Wohnsitz besteht (§ 5 Absatz 1 WO).
Insgesamt werden 100 Delegierte gewählt. Die Zahl der in den einzelnen Wahlbezirken zu wählenden Delegierten bestimmt sich nach dem Verhältnis der dort Wahlberechtigten zu allen wahlberechtigten Kammermitgliedern.
5. Jedem in das Wählerverzeichnis Eingetragenen wurde zeitgleich zu dieser Veröffentlichung bereits eine Wählerkarte zugesandt. Der zugeordnete Wahlbezirk ergibt sich aus der übersandten Wählerkarte.
6. Die Wählerverzeichnisse der jeweiligen Wahlbezirke werden in der Zeit vom 17. bis einschließlich 26. Januar 2022 (17.01. – 26.01.2022) bei den Bezirkswahlleitern ausgelegt.
Hierfür haben sich zur Verfügung gestellt:
Oberbayern:
- Herr Pharmazierat Wolfgang GRIESBACHER, Heideck-Apotheke, Heideckstraße 31, 80637 München, Telefon: 089/1 57 52 52
Niederbayern:
- Herrn Pharmazierat Mathias BURGSTALLER, Marien Apotheke Neustift, Steinbachstr. 60, 94036 Passau, Telefon: 0851/85 16 02 16
Oberpfalz:
- Herr Pharmazierat Christian BAUER, Löwen-Apotheke, Regensburger Straße 35, 93133 Burglengenfeld, Telefon: 09471/57 89
Oberfranken:
- Herr Pharmazierat Dr. Günter BECK, Markt-Apotheke, Hauptstraße 24, 91332 Heiligenstadt, Telefon: 09198/99 88 44
Mittelfranken:
- Herr Pharmazierat Heiko SCHOLL, Pegnitz-Apotheke, Grabenstraße 12, 90552 Röthenbach, Telefon: 0911/57 71 25
Unterfranken:
- Frau Pharmazierätin Barbara ZEITNER, Nord-Apotheke, Brückenstraße 25, 63897 Miltenberg, Telefon: 09371/31 30
Schwaben:
- Herrn Pharmazierat Bernhard KOCZIAN, Apotheke im Sheridan Park, Max-Josef-Metzger-Str. 3, 86157 Augsburg, Telefon: 0821/89 98 49 50
Ein Wählerverzeichnis für alle Wahlbezirke liegt vom 17. bis einschließlich 26. Januar 2022 (17.01. – 26.01.2022) während der Geschäftsstunden (Mo. – Do. 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr; Fr. 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr) in der Kammergeschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer, Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München, aus.
7. Die Ausübung des Wahlrechts ist an die Eintragung im Wählerverzeichnis gebunden; daher muss sich jeder, der noch keine Wählerkarte erhalten hat, unbedingt durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis oder durch telefonische Rückfrage bei seinem Bezirkswahlleiter oder dem Landeswahlleiter vergewissern, ob er tatsächlich nicht im Wählerverzeichnis steht, oder ob ihm die Wählerkarte nur in Folge eines Büro- oder Postversehens nicht zugegangen ist; im letztgenannten Fall muss die Wählerkarte nachgefordert werden.
8. Das Wählerverzeichnis wird am 03. Februar 2022 (03.02.2022) abgeschlossen. Kammermitglieder, die sich bis zum Tag des Abschlusses des Wählerverzeichnisses bei der Kammergeschäftsstelle neu angemeldet haben, werden vom Landeswahlleiter in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
9. Die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses kann durch Einspruch geltend gemacht werden. Etwaige Einsprüche sind schriftlich innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Auslegungsfrist des Wählerverzeichnisses, also in der Zeit von 17. Januar bis einschließlich 31. Januar 2022 (17. – 31.01.2022) bei dem Landeswahlleiter (Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München) einzulegen und – soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind – unter Beibringung von Beweismitteln zu begründen. Der Landeswahlleiter ist zur Behebung offensichtlicher Mängel innerhalb der Auslegungsfrist berechtigt.
10. In einer 2. Wahlbekanntmachung (wird am 07.02.2022 veröffentlicht auf der Kammerhomepage www.blak.de, zusätzlich am 10.02.2022 in der Pharmazeutischen Zeitung) wird die Zahl der in jedem Wahlbezirk zu wählenden Delegierten mitgeteilt und zum Einreichen von Wahlvorschlägen aufgefordert werden. In dieser wird auch das Abstimmungsverfahren erklärt werden.
11. Es wird empfohlen, nur die über das Wahlbüro oder die Kammerhomepage unter www.blak.de erhältlichen Vordrucke für das Einreichen von Wahlvorschlägen zu verwenden. Dies hilft, Formfehler zu vermeiden, die letztendlich auch zur Abweisung eines Wahlvorschlags führen können.
12. Wahlwerbung kann über den Landeswahlleiter an die Wahlberechtigten versandt werden. Die Kosten der Aussendung hat der Wahlwerbende zu tragen. Wahlwerbung ist erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses in der Zeit vom 07.02.2022 bis zum Ende der Wahlzeit am 06.04.2022 möglich. Auf dem Briefumschlag ist sowohl zu vermerken „Für den Inhalt der Wahlwerbung ist ausschließlich der Wahlwerbende verantwortlich“ als auch „Der Versand der Wahlwerbung erfolgt unabhängig von der Überprüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss“. Bitte beachten Sie, dass der Versand der Wahlwerbung jedoch aus technischen Gründen voraussichtlich nicht vor der 7. Kalenderwoche erfolgen kann.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.