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Adexa-Info
Heilberufsausweis für Pharmazieingenieure und angestellte Approbierte
Ein Blick auf die Kosten
Bereits am 20. Oktober 2020 ist das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ (Patientendaten-Schutz-Gesetz, PDSG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass E-Rezepte bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel verpflichtend ab Januar 2022 zum Einsatz kommen. Technische Grundlage ist die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen.
Berechtigung für die Telematikinfrastruktur
Um mit dem System zu arbeiten, benötigen Apotheken zwei unterschiedliche Karten. Die SMC-B-Karte (Security Module Card – Betriebsstätten) wird auf die Inhaberin oder auf den Inhaber ausgestellt, um ihre Apotheke zu berechtigen, auf das digitale Netz zuzugreifen. In Zukunft benötigen Angestellte neben der SMC-B-Karte auch einen elektronischen Heilberufsausweis, um E-Rezepte oder Medikationspläne bearbeiten zu können.
Zu den berechtigten Berufsgruppen zählen derzeit angestellte Approbierte und Pharmazieingenieure, perspektivisch aber auch Apothekerassistenten („Vorexaminierte“) und Apothekenassistenten. Laut Einschätzung der ABDA besteht zumindest gesetzlich die Möglichkeit, dass PTA Heilberufsausweise erhalten, was aber so noch nicht umgesetzt wird. Zuständig sind die Apothekerkammern der Länder.
Hohe Kosten für Angestellte
Angestellte müssen ihren Heilberufsausweis bei der zuständigen Kammer beantragen. Die Kosten betragen 534 Euro bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Laut der Ersten Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V erhalten Apothekenleiter dafür einen Zuschuss: 449 Euro für angestellte Apotheker oder Pharmazieingenieure, Stichtag 1. Juli 2021, und danach nur noch für Berufsanfänger. Die Förderung selbst können nur Inhaber beantragen. Diese wird laut ABDA an die Angestellten weitergegeben.
Stellt die Apothekenleitung nach dem 1. Juli 2021 Mitarbeiter ohne Heilberufsausweis ein, die keine Berufsanfänger mehr sind, fließt gemäß der Änderungsvereinbarung auch kein Zuschuss. Arbeitnehmer können Aufwendungen für den Erwerb und die Nutzung eines elektronischen Heilberufsausweises jedoch steuerlich als Werbungskosten absetzen, wenn sie dann vom Arbeitgeber keine Erstattung mehr erhalten.
„ADEXA fordert von Inhaberinnen und Inhabern, alle Kosten zu übernehmen“, sagt der ADEXA-Vorstand Tanja Kratt. „Grundsätzlich sind sie verpflichtet, Angestellten die erforderlichen Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen.“ Dazu zähle aus ADEXA-Sicht eben auch der Heilberufsausweis. |
Literatur
Neth C. Telematik-Infrastruktur und E-Rezept: Bekommen PTA einen Heilberufsausweis? PTAheute, 2. Oktober 2020, www.ptaheute.de/aktuelles/2020/10/02/telematik-infrastruktur-und-e-rezept-bekommen-pta-einen-heilberufsausweis
Erste Änderungsvereinbarung zur TI-Vereinbarung vom 27. Mai 2020 zur Finanzierung der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten und der erforderlichen laufenden Betriebskosten gemäß § 376 Ziffer 1 i. V. m. § 379 SGB V unter Abbildung der erforderlichen Ausstattung und Betriebskosten, Deutscher Apothekerverband e. V. und Spitzenverband Bund der Krankenkassen, www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/rahmenvertraege/apotheken/210519_TI-Vereinbarung_Aenderungsvereinbarung_DAV-210518_final.pdf
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