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Adexa-Info
Arbeitsrecht und Schwangerschaft
Checkliste für die Filialleitung
Die Pharmazie ist weiblich. In öffentlichen Apotheken arbeiten überwiegend Frauen als Approbierte (73,1 Prozent), PTA (96,6 Prozent) oder PKA (98,1 Prozent). Schwangerschaften stehen daher naturgemäß auf der Tagesordnung. Darauf sollten Filialleiterinnen und Filialleiter achten:
- Mitteilung an die zuständige Behörde: Die Apotheken- oder die Filialleitung benachrichtigt die Aufsichtsbehörde zeitnah über Schwangerschaften. Eine Übersicht findet man online beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [1].
- Gefährdungsbeurteilung: Führungskräfte müssen überprüfen, ob die Gesundheit werdender Mütter durch ihre Tätigkeit bedroht sein könnte. Mögliche Gefahren gehen von Chemikalien in der Rezeptur aus. Arbeitszeiten sind auf 8,5 Stunden pro Tag (90 Stunden pro Doppelwoche) zu begrenzen. Außerdem greift ein Verbot für Nacht- und Notdienste. Das Heben schwerer Lasten, regelmäßig mehr als fünf und gelegentlich mehr als zehn Kilogramm, muss unterbleiben. Und in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie gelten Kontakte mit Kunden oder Kollegen als kritisch.
- Vertretung organisieren: Im Gespräch mit der Schwangeren sollte die Filialleitung klären, wie es nach der Geburt weitergeht: Wie lange plant die werdende Mutter, in Elternzeit zu gehen? Will sie ihre Stunden später verringern? Anhand der Informationen kann die Apothekenleitung entscheiden, ob weitere Fachkräfte angestellt werden – auch, um alle Notdienste abzudecken.
- Speziell bei schwangeren Filialleiterinnen: Der Inhaber muss rechtzeitig für eine Vertretung sorgen und die Aufsichtsbehörde informieren. Filialleitung ist nur in Vollzeit möglich – ein wichtiger Aspekt für Mütter nach Ende ihrer Babypause. Ob ein Wechsel hin zur Tätigkeit als angestellte Apothekerin ohne Leitungsfunktion möglich ist, sollten Frauen rechtzeitig klären.
Bleibt als Fazit: Das Thema ist komplex. Deshalb hat ADEXA für Mitglieder, die als Filialleiterin oder Filialleiter arbeiten, eine spezielle arbeitsrechtliche Sprechstunde eingerichtet. Sie erreichen Juristinnen der Apothekengewerkschaft nicht nur während der üblichen Zeiten, sondern auch speziell zu einer Filialleitungssprechstunde mittwochs zwischen 13.30 Uhr und 14.30 Uhr, Tel. (0 40) 80 03 08 17. |
Literatur
[1] Aufsichtsbehörden für Mutterschutz und Kündigungsschutz: Informationen der Länder. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 24. Juni 2020, www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648
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