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Marktmacht missbraucht?
Teva wegen Copaxone in der Kritik
2015 war das Grundpatent von Teva für den Wirkstoff Glatirameracetat (Copaxone®) ausgelaufen. Damit war der Weg für Generika grundsätzlich frei. Doch die Kommission will nun prüfen, ob das Unternehmen die Marktexklusivität von Copaxone® nach dem Patentablauf künstlich verlängert hat, indem es aus strategischen Gründen Teilpatente angemeldet und wieder zurückgezogen hat. Teilpatente ergeben sich aus einem umfassenderen Hauptpatent und können Erfindungen mit wesentlichen Überschneidungen zum Hauptpatent abdecken. Damit kann der Patentinhaber den Markteintritt von Generika erschweren.
Die Kommission prüft überdies, ob Teva Gesundheitseinrichtungen und Angehörige der Gesundheitsberufe unrechtmäßig beeinflusst hat. Es lägen Hinweise vor, dass Teva mit einer Kommunikationskampagne darauf hinwirken wollte, „dass die Gesundheitsrisiken aus der Verwendung von Konkurrenzprodukten falsch wahrgenommen werden, auch wenn diese Arzneimittel von den zuständigen Gesundheitsbehörden bereits genehmigt worden waren“, heißt es vonseiten der Kommission. |
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