DAZ aktuell

Gericht stoppt Ausschreibung

AOK-Rabattverträge

ks/ral | Die AOK Baden-Württemberg ist bei ihrem Versuch, in ihre Rabattvertragsausschreibung für fünf antibiotische Wirkstoffe Kriterien wie eine „geschlossene Lieferkette“ einzubringen, in erster Instanz gescheitert. Doch die AOK gibt sich noch nicht geschlagen.
Foto: imago images/Hübner

Im vergangenen Sommer überraschte die AOK Baden-Württemberg mit einer neuen Art der Rabattvertrags-Ausschreibung. Fünf Antibiotika schrieb sie gesondert aus. Nicht nur der Preis sollte eine Rolle spielen. „Wir lassen erweiterte Zuschlagskriterien einfließen wie etwa Länge der Lieferkette, Umweltaspekte und die Einhaltung örtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes“, erklärte dazu Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Doch mehrere Hersteller gingen gegen die Ausschreibung vor und erhielten vor der Vergabekammer des Bundes Recht. Deshalb, so teilt die AOK nun mit, konnten von den fünf ausgeschriebenen Antibiotika nur zwei Wirkstoffe vollständig be­zuschlagt werden. Allerdings will die AOK den Fall nicht dabei bewenden lassen. „Wir werden in den noch laufenden Verfahren in die nächste Instanz gehen“, kündigte Bauernfeind in einer Pressemitteilung an. „Es ist nicht ­akzeptabel, dass Hersteller Ausschreibungskriterien angreifen, die die Pharma-Lobby und Politiker mehrerer Parteien seit langer Zeit selbst gefordert hatten.“ Bauernfeind sieht jetzt den Gesetzgeber am Zug. Er müsse die Vergabepraxis reformieren. |

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