Gesundheitspolitik

Karlsruhe billigt Notbremse

dpa | Die Corona-Notbremse des Bundes hält der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht weiter stand. Am 20. Mai lehnte dieses weitere Eilanträge ab und nahm ­eine Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an. Dabei ging es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Schulen, kulturellen Einrichtungen und Teilen des Einzelhandels. Der generelle Tenor: Das Infektionsrisiko und damit die Gefahren für die Gesundheit unzähliger Menschen wögen schwerer als die Folgen der Eingriffe. Ob die Vorschriften im Einzelnen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, müsse im Haupt­sacheverfahren geklärt werden, so das Gericht. Zuvor hatten die Richter schon vorläufig grünes Licht für die umstrittenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gegeben.

Die Bundes-Notbremse war am 23. April in Kraft getreten. Sie gilt für Regionen, in denen die „Sieben-Tage-Inzidenz“ über mehrere Tage den Wert von 100 überschreitet. |

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