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Wirtschaft
AOK Bayern schließt Selektivvertrag
Telemedizin bei Atemwegserkrankungen
Ein Selektivvertrag nach § 140a SGB V zwischen der AOK Bayern, dem Telemedizin-Anbieter Zava und dem Apothekendienstleister Noventi ermöglicht es den Versicherten, ab sofort Videosprechstunden in Anspruch nehmen zu können, sollten bei ihnen akute oder chronische Atemwegserkrankungen, wie Asthma, Bronchitis oder grippale Infekte, vorliegen. Der Service ist kostenlos und soll auch die Ausstellung von elektronischen Kassenrezepten beinhalten. Neben E-Rezepten soll auch die Ausstellung von Krankschreibungen ermöglicht werden. Während Zava für die Anbindung der Telemediziner sorgt, sichert Noventi die technische Voraussetzung für die Anbindung von rund 2700 Vor-Ort-Apotheken. Doch auch die Zustellung der benötigten Arzneimittel per Post soll den Versicherten ermöglicht werden: Bekanntlich arbeitet Zava für diese „Versandapotheken-Option“ mit der niederländischen Shop Apotheke zusammen.
Mit wie vielen Patientenkontakten und Verordnungen die bayerischen Apotheken im Rahmen des Selektivvertrags überhaupt rechnen dürfen, ist nach derzeitigem Stand offiziell noch unbekannt. Europaweit hat das Unternehmen Zava seit 2011 (damals noch unter dem Namen Dr. Ed) mehr als fünf Millionen Konsultationen für Patienten, davon eine Million hierzulande. Nach Angabe von Zava suchen täglich 500 deutsche Nutzer eine Zava-Sprechstunde auf. Seit Februar 2020 kooperiert der Telemedizin-Anbieter zudem mit Noventi, zuvor ausschließlich mit EU-Versendern. Anfang April 2021 teilte Noventi mit, dass inzwischen über 33.000 E-Rezepte über die Kooperation abgewickelt wurden. Zu der Frage, wie viele Verordnungen dagegen im Versandhandel landen, wollte sich Zava auf Anfrage damals nicht äußern. |
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