Gesundheitspolitik

Friede beim Thema Impfen?

KBV betont Gemeinsamkeit mit ABDA

cm | Bislang stießen die geplanten Modellvorhaben zu Grippe­impfungen in der Apotheke in der Ärzteschaft auf große Vorbehalte. Nun hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) offenbar damit abgefunden, dass beim Vorliegen von „übergeordneten Gründen“ künftig auch Apotheker impfen werden.

Bahnt sich in Sachen Impfungen in der Apotheke etwa Frieden zwischen Apothekern und Ärzten an? Eine Mitteilung der Kassenärzte vom vergangenen Donnerstag legt das nahe. KBV-Vize Stephan Hofmeister begrüßt es demnach, dass die Standesvertretungen diesbezüglich eine „gemeinsame Linie“ gefunden hätten und sich „in der Sache einig“ seien.

Schmidt: Impfen nur aus „übergeordneten Gründen“

Hintergrund ist eine Aussage, die ABDA-Präsident Friedemann Schmidt am vergangenen Mittwoch in einem Pressegespräch im Anschluss an die ABDA-Mitgliederversammlung getätigt hat. „Impfen bleibt primär eine ärzt­liche Angelegenheit“, betonte er. Wenn aber „übergeordnete Gründe“ es erforderlich machten, seien die Apotheker bereit zu helfen. Dazu zählte Schmidt zum Beispiel Massenimpfungen gegen Grippe und COVID-19, bei denen innerhalb kurzer Zeit ein hoher Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung erreicht werden müsse.

„Wir halten die Klarstellung der ABDA für unerlässlich und erachten es als essenziell, dass sich die Spitzenorganisation der Apothekerinnen und Apotheker so äußert“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Damit vollzieht die Spitzenorganisation der Kassenärzte eine Kehrtwende: Noch vor gut einem Jahr hatte sie das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eindeutig abgelehnt.

In Westfalen-Lippe sieht die Ärzteschaft die Sache dagegen noch immer kritisch: Dort hatte sich die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit der Landesärztekammer erst vor wenigen Wochen gegen die von den Apothekern angestrebten Modell­projekte zu Grippeimpfungen in den Apotheken gestellt und diese als „Gefahr für die Patientensicherheit“ bezeichnet. Kurz zuvor hatte die Apothekerkammer Westfalen-Lippe in ihrer Kammerversammlung der nötigen Änderung der Berufsordnung zugestimmt und das Verbot der Heilkunde eingeschränkt. |

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