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DAZ aktuell
Krebspatientin klagt gegen Valsartan-Hersteller
Erste Patientenklage wegen Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin
Die Valsartan-Krise hat im vergangenen Jahr weltweit für Verunsicherung gesorgt. Allein in Deutschland geht man davon aus, dass rund 900.000 Menschen die mit potenziell krebserregenden Nitrosaminen verunreinigten Arzneimittel eingenommen haben. Die betroffenen Pharmaunternehmen hatten ihren Wirkstoff unter anderem von der chinesischen Firma Zhejiang Huahai Pharmaceutical bezogen. Es zeigte sich aber in der Folge, dass noch weitere Wirkstoffhersteller produktionsbedingt verunreinigte Substanzen auf den Markt gebracht hatten. Zudem fanden sich auch in anderen Sartanen nitrosaminhaltige Verunreinigungen. Bekanntlich kam es zu massenhaften Rückrufen. Diese verliefen zwar nicht auf Patientenebene – ein akutes Risiko sahen die Behörden für sie nicht – dennoch sorgten sich viele Betroffene um ihre Gesundheit, ebenso ihre Angehörigen. Vielen stellte sich die Frage: Kann ich rechtlich gegen die Unternehmen vorgehen? Grundsätzlich bietet das Arzneimittelgesetz Möglichkeiten, Pharmaunternehmen in Haftung zu nehmen. Insbesondere kommt eine Gefährdungshaftung nach § 84 AMG in Betracht. Auf diesen Paragrafen bezieht sich nun Heiko Melcher mit seiner Klage, die er im Namen seiner Patientin eingereicht hat. Darin macht er Auskunfts-, Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche gegenüber 1A Pharma, Mylan und Hexal geltend. Dieser ersten Zivilklage gegen Valsartan-Hersteller werden sicherlich weitere folgen. Melcher vertritt eigenen Angaben zufolge bislang rund 50 Geschädigte. Es seien bereits weitere Klagen in Vorbereitung. |
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