Gesundheitspolitik

Spahn: Auch keine Boni für PKV

Kein EU-Notifizierungsverfahren fürs Sozialrecht

BERLIN (bro) | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit seiner Apotheken-Reform ein Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer im SGB V verankern. Bis jetzt ist aber offen, wie dieses Verbot dann auch für Privatversicherte gelten soll. Am vergangenen Mittwoch äußerte sich Spahn dazu im Bundestag.

Im ersten Entwurf für seine Apotheken-Reform wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sehr wahrscheinlich das Rx-Boni-Verbot im SGB V und im Rahmenvertrag verankern. Die bisherige Verbotsregel im Arzneimittelgesetz soll wegen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gestrichen werden.

Dagegen fordert die ABDA, dass das „alte“ Rx-Boni-Verbot nicht aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen wird, damit das Verbot auch für den PKV-Bereich gilt. Denn im SGB V lässt sich schließlich nur das Sozialrecht, also die Versorgung GKV-Versicherter, regeln. Bei einer Fragestunde im Bundestag am vergangenen Mittwoch stellte die Linken-Arzneimittelexpertin und Apothekerin Sylvia Gabelmann die Frage, wie das Boni-Verbot auch für Privatversicherte gelten könnte. Spahns Antwort daraufhin: „Es liegt in der Natur der Sache, dass eine sozialrechtliche Regelung, die wir im Sozialgesetzbuch verankern, nur gesetzlich Versicherte betrifft.“ Wenn Privatversicherte von ihrer Apotheke einen Bonus erhalten, so der Minister, müsse dieser bei der Erstattung durch die Privatversicherung abgezogen werden und könne nicht erstattet werden. „Der Bonus muss ausdrücklich genannt und abgezogen werden. [...] So ist indirekt auch dieser Bereich geregelt.“ Spahn geht also offenbar davon aus, dass das Boni-Verbot gewissermaßen automatisch auch für Privat­versicherte gilt.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, fragte Spahn, ob für seine geplante Apotheken-Reform ein sogenanntes EU-Notifizierungsverfahren notwendig sei. Doch auch hier wiegelte Spahn ab: „Wenn wir über Notifizierung reden, reden wir über den Binnenmarkt. Es geht aber nicht um eine Regelung für den Binnenmarkt. Wir regeln das im Sozialgesetzbuch. Wir schaffen keine Regelung für den Markt, sondern für gesetzlich Versicherte. Damit ist das eine sozialrechtliche Regelung. [...] Sozialrecht ist Mitgliedstaatsrecht, und das sollte es nach meiner festen Überzeugung an dieser Stelle auch bleiben.“ |

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