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Erst mal noch abwarten
Spahn zu Suizid-BtM
Im März 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Bürger im Einzelfall das Recht haben, ein tödlich wirkendes Betäubungsmittel zum Zweck des Suizids zu erwerben. Die Erlaubnis dafür muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilen. Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der „FAZ“ vom 10. September erklärte, stellten bislang 111 Personen beim BfArM einen entsprechenden Antrag. Eine Erlaubnis wurde jedoch noch in keinem einzigen Fall erteilt. Verweigern sich das BMG und das ihm nachgeordnete BfArM also der Umsetzung des Urteils? Die FAZ hakte nach, mit welchem Recht das geschehe. Spahns Antwort: „Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht.“ Das höchste Gericht, erklärte er, werde demnächst in mehreren Verfahren über die Zulässigkeit des vom Bundestag im November 2015 beschlossenen Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) entscheiden. „Anschließend werden wir im Lichte dieser Entscheidung unsere Position überprüfen“, versprach der Minister. Denn sie werde „viele Rückschlüsse auf die Interpretation des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zulassen“. |
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