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Schwierige Ermittlungen
Weitere Stolpersteine im Prozess zum „Datenklau“ im BMG
Der mutmaßliche „Datenklau“ aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschäftigt die 1. Strafkammer des Berliner Landgerichts seit Jahresbeginn. H. soll zwischen 2009 und 2012 wiederholt Mails von BMG-Mitarbeitern an Bellartz verkauft haben. Dass Daten aus dem Ministerium abgeflossen sind, ist nach den zahlreichen Zeugenaussagen kaum von der Hand zu weisen. Die Frage ist, ob dies auch strafbar war. Denn um den Straftatbestand des Ausspähens von Daten zu erfüllen, muss es sich um Daten handeln, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind – und eben diese Zugangssicherung muss überwunden werden. Die Verteidigung hält diese Anforderungen für nicht gegeben. Zudem sei unklar, woher genau die auf Datenträgern sichergestellten Informationen im Original stammen – dies lasse sich technisch nicht mehr rekonstruieren, betonte H.‘s Anwältin. Weiterhin bemängeln die Verteidiger immer wieder Unstimmigkeiten bei den Ermittlungen.
Der Zugriff im November 2012
Vergangenen Freitag schilderte der polizeiliche Chef-Ermittler vor Gericht den Zugriff am 20. November 2012 zunächst im BMG und später zu Hause beim Angeklagten H. An diesem Tag wurden Rechner und Datenträger sichergestellt. Mit Bellartz hatte der Zeuge an diesem Tag nichts zu tun. Auf einem sichergestellten USB-Stick des Angeklagten H. wurden zahlreiche Mails gefunden. Der Vorsitzende Richter präzisierte: Es habe sich um 2378 Mails aus verschiedenen Postfächern – auch persönlichen – des BMG gehandelt. Der Zeuge räumte ein, dass es bei der Asservaten-Nummerierung und -Bezeichnung „leider“ zu einigen Fehlern gekommen sei. So habe es teilweise Dopplungen in den Akten gegeben. Auch habe man sich später nicht immer an die abgesprochene Aktenordnung gehalten. Mit dem BMG gab es offenbar ebenfalls Unstimmigkeiten hinsichtlich des rechtlich Möglichen: „Wir hatten anfänglich große Schwierigkeiten, auf einen Nenner zu kommen“, so der Zeuge.
Er berichtete weiterhin, dass ab Oktober 2012 die Datenströme aus dem BMG protokolliert wurden. Dazu wurde eine spezielle Software eingespielt. Auf die Frage, ab wann genau protokolliert wurde, zitierte der Zeuge aus einem Mailverkehr mit dem ebenfalls schon als Zeugen befragten BMG-Beamten, der für die Informationstechnik zuständig war. Da diese Mail nicht in den Gerichtsakten war, intervenierte Bellartz‘ Verteidiger: Gibt es eine Zweitakte, die der Verteidigung vorenthalten werde?
Befragung ohne Verteidiger – zulässiger Beweis?
Als der Ermittler etwas zur ersten Vernehmung von H. am Zugriffstag sagen sollte, widersprach H.‘s Verteidigerin der Verlesung des Protokolls: Ihr Mandant habe seinerzeit zu verstehen gegeben, dass er ohne einen Strafverteidiger über die Tatvorwürfe nicht sprechen wolle. Dennoch seien weitere Fragen gestellt worden. Es bestehe damit ein Beweisverwertungsverbot.
Es kam wegen der Verteidigeranträge mehrfach zur Unterbrechung der Verhandlung. Am Ende entschied die Strafkammer, dass kein offensichtliches Beweisverwertungsverbot bestehe. Die anschließenden Sachfragen des Polizisten hätten sich nicht auf den Tatvorwurf bezogen. Zu weiteren inhaltlichen Äußerungen des Polizisten kam es angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr. Der Zeuge wurde mit der Bitte entlassen, alle noch vorhandenen Mails zu dieser Angelegenheit zur Verfügung zu stellen.
Welchen Wert hatten die Mails?
Als zweiter Zeuge war ein BMG-Beamter geladen, der zu der Zeit, da die Ermittlungen geführt wurden, in der Rechtsabteilung tätig war. Im Auftrag der Ermittler sollte er die Mails von BMG-Mitarbeitern daraufhin prüfen, ob sie einen für die Öffentlichkeit bedeutsamen Inhalt haben. Rund 30 relevante E-Mails habe er ausgemacht. Unter anderem solche, bei denen es um die Berechnung des Festzuschlags für Apotheken ging, also eine Änderung in der Arzneimittelpreisverordnung. In einem anderen Fall ging es um ein Mahnschreiben und eine Stellungnahme der EU-Kommission im Zusammenhang mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Diese sollte der Zeuge mit Berichten auf Apotheke Adhoc vergleichen. Es sei auffällig gewesen, dass „sehr wortnah“ zu diesen vertraulichen Dokumenten berichtet worden sei.
Sodann ging es um zwei Papiere, die im Herbst 2012 bei Bellartz sichergestellt worden waren. Auch hier zeigte sich der Zeuge überzeugt, dass diese Papiere „sicher interessante Hinweise für Außenstehende“ enthielten – also auch für die Presse. Der Vorsitzende zitierte eine frühere Aussage des Zeugen: „Das ist bares Geld wert – das gibt keine Pressestelle weiter.“ Inwieweit die Informationen damals tatsächlich journalistisch verwertet wurden, blieb offen. Der Prozess wird am 24. April fortgesetzt. |
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