Gesundheitspolitik

„Ich weiß nicht wie viel“

Walter Oberhänsli beim Kooperationsgipfel

diz | Beim Gipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) in München wurde Walter Oberhänsli, Chef von Zur Rose und DocMorris, als Überraschungsgast begrüßt. Er nutzte die Bühne, um seine Absichten gegen das Versandverbot von Rx-Arzneimitteln zu verkünden.

Seit dem EuGH-Urteil zur Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Oktober 2016 baut das Schweizer Unternehmen Zur Rose darauf, in Zukunft den Rx-Versand und die Belieferung von Rezepten in Deutschland zu verstärken. Mit Boni- und Rabattzahlungen versucht man, Patienten zu gewinnen. Deshalb stellte Oberhänsli beim Kooperationsgipfel klar, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, das Rx-Versandverbot der Großen Koalition zu verhindern.

Für ihn sei es trotz der politischen Absichten in Deutschland „schwer abzuschätzen“, ob das Rx-Versandverbot letztendlich kommen wird. Oberhänsli zeigte sich davon überzeugt, dass ein Versandverbot verfassungswidrig ist, wie es auch Verfassungsrechtler immer wieder gesagt hätten. Dennoch konnte man ihm eine gewisse Nervosität anmerken. „Plan B ist für uns dann der OTC-Versand. Das werden wir befeuern, das werden wir ausbauen“, so der Manager. Schon heute liegt der Marktanteil des Versandhandels für OTC bei rund 15 Prozent. Nachdem Zur Rose in den letzten Monaten zwei Versandapotheken hinzukaufte, schloss Oberhänsli nicht aus, weitere Versender zu übernehmen.

Welche Mehrwertsteuer zahlt DocMorris?

Auf die Nachfrage, ob DocMorris auf die GDP-konforme Auslieferung von Arzneimitteln Wert lege, antwortete Oberhänsli: „Auf Qualität legen wir großen Wert, ich glaube, da gibt es keinen Nachholbedarf für uns, die Vorgaben werden eingehalten.“

Weniger konkret und auskunftsfreudig zeigte sich Oberhänsli dagegen bei der Frage, ob und wie viel Mehrwertsteuer DocMorris beim Versand von OTC-Arzneimitteln nach Deutschland zahle: „Ich weiß es nicht“, so der Zur Rose-Chef, „wie hoch und wie viel, aber wir zahlen Mehrwertsteuer.“ Dem anschließenden Vorwurf, keine oder nur die niedrigere ­niederländische Mehrwertsteuer zu zahlen, entgegnete er, das Unternehmen zahle die „reguläre Mehrwertsteuer“. |

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