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Gesundheitspolitik
„Referentenentwurf verfehlt Ziel deutlich“
Kritik am geplanten neuen Zyto-Honorar / Zu wenig Fixum und fehlender Aufschlag
Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) äußerte am 22. November in einem Mitgliederrundschreiben eine erste vorläufige Bewertung der geplanten Neuregelung. Darin begrüßt der VZA das Vorhaben, mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zu schaffen. Die Herstellungsvergütung heraufzusetzen, sei „absolut richtig und zwingend“. Doch der Gesetzgeber müsse mindestens die realen Kosten und einen Preissteigerungsindex abbilden, 110 Euro reichten dafür nicht aus. Nach Berechnungen des REFA-Institutes müsse die Vergütung mindestens 129 Euro betragen, nach anderen Analysen noch mehr.
Der VZA argumentiert, dass Verlust, Verfall, Bruch oder zufälliger Untergang nicht berücksichtigt würden. Sie würden auch nicht durch den tatsächlich vereinbarten Einkaufspreis abgedeckt. Die Abrechnung des tatsächlichen Einkaufspreises „ist schlicht wirtschaftlich nicht darstellbar“, folgert der VZA. Angesichts der Risiken bei der Verarbeitung der oft teuren Substanzen könnten die herstellenden Apotheken nicht hinter die Regeln zurückfallen, die für jedes Fertigarzneimittel gelten. Außerdem müsse der Großhandelszuschlag berücksichtigt werden.
Arge PareZU fordert 157 Euro
Die Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (Arge PareZU) äußerte bereits am 21. November in einer Presseerklärung deutliche Kritik an der geplanten Neuregelung. Sie begrüße das Vorhaben, mehr Sicherheit in die Arzneimittelversorgung zu bringen. Für die parenteralen Zubereitungen müsse jedoch festgestellt werden, „dass der Referentenentwurf das Ziel deutlich verfehlt“. Statt 110 Euro Herstellungspauschale seien gemäß einer Analyse von Stadler 157 Euro nötig (siehe „Was die Herstellung kostet“, DAZ 2018, Nr. 35, S. 50). Außerdem erklärt die Arge PareZU: „Die reine Erstattung des Einkaufspreises eingesetzter Präparate ist mit den wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Übernahme von Risiken nicht vereinbar.“ Der betriebswirtschaftlich notwendige Minimalaufschlag liege bei 4,2 Prozent (siehe „Warum Sterilrezepturen teuer sind“, DAZ 2018, Nr. 46, S. 50). Außerdem sehen sowohl der VZA als auch die Arge PareZU viele offene Fragen zu den künftigen Abrechnungen. |
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