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Ab März auf Rezept
Bionorica begrüßt Cannabisgesetz als historische Entscheidung
Schwerstkranke könnten voraussichtlich schon ab März Cannabisarzneimittel auf Rezept erhalten, so Popp. Da die Krankenversicherungen aufgrund des neuen Gesetzes die Kosten übernehmen würden, könnten bisher unzureichend versorgte Patienten von den schmerzlindernden und vielen weiteren Wirkeigenschaften von Dronabinol profitieren. Bionorica begrüßt, dass mit dem neuen Cannabisgesetz Richtlinien für die Verordnung und Erstattung von Rezepturarzneimitteln mit Dronabinol verbindlich werden. Bisher haben sich viele Ärzte gescheut, die Therapieoption einzusetzen, da die Erstattungslage höchst unterschiedlich gehandhabt wurde. Nun können Ärzte bei gegebener Indikation Dronabinol verschreiben, ohne befürchten zu müssen, in Regress genommen zu werden. Die Bionorica ethics GmbH, eine 100%ige Tochter der Bionorica SE, stellt Dronabinol bereits seit 2002 her und wird in Zukunft zusätzlich auch auf THC standardisierten, DAC-monografiekonformen Cannabisextrakt anbieten. |
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