Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Homöopathisches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)

Vom 11. Oktober 2017 (BAnz AT 27.10.2017, B6)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat die unten genannte Monografie erarbeitet.

Der Entwurf soll in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, er wird hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).

Neue Monografie

Aspergillus niger e volumine cellulae (lyophil., steril.)

Stellungnahmen zum oben genannten Entwurf des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 29. Dezember 2017 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 11. Oktober 2017
65.1.02 – 3662 – H7425 – 29323/17

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Prof. Dr. Karl Broich


* Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 27.10.2017, B6).



Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VI: Off-label-Use

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 26. Oktober 2017 (BAnz AT 26.10.2017, B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI – Off-label-Use Teil A Ziffer XVI, Mycophenolat Mofetil bei Myasthenia gravis, Aktualisierung“ vom 20. Juli 2017 abgedruckt.**


Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Tenofoviralafenamid

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 26. Oktober 2017 (BAnz AT 26.10.2017, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Tenofoviralafenamid“ vom 21. September 2017 abgedruckt.**


Fortschreibung der Produktgruppe 24

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 27. Oktober 2017 (BAnz AT 27.10.2017, B5) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über das Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung der Produktgruppe 24 ‚Prothesen‘ – Teilbereich ‚Augenprothesen‘ (neue Produktgruppe 36 ‚Augenprothesen‘) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 18. Oktober 2017 abgedruckt.**

** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.


Kostenverordnung für Amtshandlungen

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 67 vom 12. Oktober 2017 wurde die „Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz vom 9. Oktober 2017“ abgedruckt.

Sie finden den Text im Wortlaut auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlags (mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags). Geben Sie dazu den Webcode C7TS9 in die Suchfunktion auf DAZ.online ein.


Sachsen-Anhalt

Gebühren für Amtshandlungen

Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalte gibt folgenden Beschluss bekannt:

„Regelmäßige Gebühren für Amtshandlungen der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt“ vom 30. August 2017.

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in die Suchfunktion den Webcode Z3ES4 ein.

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