DAZ aktuell

Gespanntes Warten

Honorar-Gutachten soll Mitte November vorgestellt werden. Wie bereitet sich die ABDA vor?

BERLIN (bro/wes) | Am 14. November soll das Gutachten zum Apothekenhonorar vorgestellt werden, das der damalige Bundeswirtschaftsminister Gabriel in Auftrag gegeben hat. Sein Auftrag damals: Eine systematische Untersuchung, welche Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung erforderlich sind. Auch wenn unklar ist, welchen Einfluss dieses Gutachten auf die Entscheidungen der neuen Bundesregierung haben wird, so gilt es doch als wegweisend für die Fortentwicklung des Apothekenhonorars.

Von vielen Apothekern und Branchenexperten wird es mehr gefürchtet als erwartet: das Gutachten zur Zukunft des Apothekenhonorars. Zwar gab es bis zum Redaktionsschluss dieser DAZ immer noch keinen offiziellen Termin, doch dem Vernehmen nach soll die Studie am 14. November der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zur Erinnerung: Das für das Apothekenhonorar zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte bis Ende 2015 ein Vergabeverfahren für das Gutachten gestartet. Im März 2016 war dann die Unternehmensberatungs-Agentur 2hm & Associates damit beauftragt worden, ein Konzept zur „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ zu entwickeln. Erklärtes Ziel war die Entwicklung eines allgemein anerkannten theoretischen Konzepts, um Erforderlichkeit und Ausmaß der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu prüfen. Über einen Beirat war auch die ABDA in die Erstellung des Gutachtens eingebunden.

Politische Unklarheiten

Schon bei Auftragserteilung im Frühjahr 2016 war klar, dass die Ergebnisse kurz vor oder kurz nach der Bundestagswahl vorgestellt werden – in einer Zeit der politischen Unklarheit. So ist bislang völlig unklar, wer zukünftig die Ressorts für Wirtschaft und für Gesundheit übernehmen wird – ja sogar, ob die Jamaika-Koalitionäre wirklich zueinander finden. Ebenso unklar ist, welche Bedeutung ein grüner, liberaler oder christdemokratischer Wirtschaftsminister einem Papier einräumt, das sein sozialdemokratischer Vor-Vorgänger in Auftrag gegeben hatte. Dazu kommt, dass seitdem wesentliche Veränderungen im Apothekenmarkt passiert sind, insbesondere das EuGH-Urteil mit der immer noch ungeklärten Zukunft des Arzneimittelversandhandels.

Foto: dpa
Er hat das Gutachten initiiert, sie wird es demnächst vorstellen: Der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (r.) und seine spätere Nachfolgerin Brigitte Zypries 2016 im Bundestag.

Für einen Lobby-Verband wie die ABDA muss das keine schlechte Ausgangslage sein: Je unklarer und unvoreingenommener die politische Lage ist, desto besser lassen sich eigene Modelle unterbringen. Andererseits könnten diese Ungewissheiten in Diskussionen enden, die sich die Apotheker so gar nicht gewünscht hatten. Umso wichtiger ist es, dass die ABDA gut vorbereitet und mit klaren Plänen in die politischen Diskussionen einsteigt.

Die Honorierungs-AG

Dafür ist die ABDA auf den ersten Blick nicht schlecht vorbereitet: Schon seit 2011 gibt es eine eigene Arbeitsgruppe (AG) Honorierung. Ihre Mitglieder: Dr. Eckart Bauer (ABDA-Abteilungsleiter Wirtschaft und Soziales), Fritz Becker (Vorsitzender Deutscher Apothekerverband und Präsident LAV Baden-Württemberg), Stefan Fink (Vorsitzender Thüringer Apothekerverband), Dr. Hans-Peter Hubmann (Vorsitzender Bayerischer Apothekerverband), Dr. Andreas Kiefer (Präsident Bundesapothekerkammer und Präsident LAK Rheinland-Pfalz), Claudia Korf (ABDA-Geschäftsführerin für Wirtschaft, Soziales und Verträge), Dr. Klaus Michels (Vorsitzender Apothekerverband Westfalen-Lippe), Gabriele Regina Overwiening (Präsidentin Apothekerkammer Westfalen-Lippe) und Ronald Schreiber (Präsident LAK Thüringen).

Zwar will die ABDA bisher nicht über konkrete Ergebnisse oder Vorschläge der AG sprechen, ein Sprecher verriet aber, dass ihr Ziel – die „zukunftsfähige Ausgestaltung der Apothekenhonorierung“ – auch „mithilfe von gesondert entgoltenen pharmazeutischen Dienstleistungen“ erreicht werden soll. Die AG arbeite an den wichtigsten Forderungen an eine Honorarreform, „um sie zu konkreten Reformvorschlägen ausformulieren zu können“.

Das passt zu vielen Forderungen der ABDA-Spitze in den letzten Monaten, beispielsweise nach einer Vergütung von Präventionsleistungen oder einer Rechtsgrundlage für Verträge zwischen Apothekerverbänden und Krankenkassen zur Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen. Generell stünde eine Weiterentwicklung der Honorierung in diese Richtung ganz im Einklang mit den Zielen des Perspektivpapiers. Welche Leistungen konkret vergütet werden sollen und welche Vorschläge dazu erarbeitet werden, wollte in der ABDA allerdings niemand verraten.

Doch der Trend zu einer vielfältigeren Honorierungslandschaft ist bereits erkennbar: Der Nacht- und Notdienstfonds ebenso wie die jüngsten Änderungen bei der Rezepturvergütung und den Dokumentationsgebühren haben die Honorierung „bunter“ gemacht. Dazu passt auch die Aussage eines ABDA-Sprechers: „Mit dem Nacht- und Notdienstfonds sowie mit der neuen Vergütung für die Rezepturabgabe und die Betäubungsmitteldokumentation haben sich allerdings schon einige Ideen durchgesetzt. Auch bei ARMIN als Modellprojekt im Medikationsmanagement wurde ein interessantes Vergütungsmodell implementiert.“

Neue Honorare nur „on top“

Eines betont die ABDA-Spitze dabei immer wieder: Neue Dienstleistungshonorare kann es nur zusätzlich zum Packungshonorar geben. Die Frage ist, wie das die Politik sieht. Sollte die BMWi-Studie zu dem Schluss kommen, dass das Fixum heute zu hoch angesetzt ist, wären solche „On-top“-Forderungen wohl nicht haltbar. Auch die Debatte um eine Deckelung der 3-Prozent-Marge bei Hochpreisern könnte in diesem Fall wieder aufflammen. |

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