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Drogeriemarktkette dm blitzt vor Gericht ab

Apothekenpflicht in Österreich bleibt bestehen

eda | Beim österreichischen Verfassungsgerichtshof brachte die Drogeriemarktkette dm bereits das zweite Mal einen Antrag auf Prüfung der Apothekenpflicht ein. Dieser wurde erneut zurückgewiesen - aus formalen Gründen.

Seit 2015 dürfen Apotheken in Österreich rezeptfreie Arzneimittel im Internet anbieten und per Versand an ihre Patienten verschicken. Die Drogeriemarktkette dm sah in dieser Freigabe eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien brachte das Unternehmen daher im März 2016 erstmalig einen entsprechenden Individualantrag ein, um die Apothekenpflicht aufheben zu lassen. In der Begründung der Antragsteller hieß es, die Apotheker müssten online nicht beraten und durch den Versand sei weder der korrekte Transport noch die richtige Einnahme sichergestellt. Das Monopol der Apotheker verhindere zudem Wettbewerb und Preistransparenz. Im Konkreten sollte die Apothekenpflicht durch die entsprechenen Paragrafen im Arzneimittel- und Apothekengesetz aufgehoben werden. Der VfGH akzeptierte die Begründung damals nicht.

Mehr als ein Jahr später legte dm einen „erweiterten“ Antrag vor und hoffte auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu ihren Gunsten. Dieser wurde Ende Oktober jedoch erneut zurückgewiesen. Der VfGH begründete seine Entscheidung damit, dass ein Antragsteller genau angeben müsse, wo er die Verfassungswidrigkeit sehe. Dies sei im vorliegenden Fall weder in der nötigen Form noch Detailliertheit geschehen. dm kündigte daraufhin weitere juristische Schritte an. „Das Anliegen, unseren Kunden rezeptfreie Arzneimittel in Markenqualität zu günstigen Preisen anbieten zu können, werden wir definitiv weiter verfolgen,“ teilte das Unternehmen mit.

Seit Jahren versucht dm in verschiedenen europäischen Ländern die Apothekenpflicht zu kippen und in das Geschäft mit rezeptfreien Arzneimitteln einzusteigen. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich kooperiert dm mit der Versandapotheke Zur Rose. Das Ziel von dm: Die bislang apothekenpflichtigen Arzneimittel sollen zukünftig zur Selbstbedienung in den Regalen stehen – mit Preisnachlässen von bis zu 30 Prozent. |

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