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CDU-Wirtschaftsrat gegen Versandverbot

Positionspapier zu den anstehenden Koalitionsverhandlungen stellt sich gegen die Parteilinie

bro/ms | Der CDU-Wirtschaftsrat hat seine Forderungen für die anstehenden Koalitionsverhandlungen in einem Positionspapier veröffentlicht. Darin fordert der Verband den Erhalt des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln und stellt sich damit gegen die Parteilinie der Union.

Der Wirtschaftsrat ist ein CDU-naher Verband, der dazu dient, die Interessen der Mitglieder gegenüber der Partei zu kommunizieren. Zu seinen Mitgliedern zählen unter anderem auch die niederländische Versandapotheke DocMorris und die ABDA.

Die Bundesfachkommission Gesundheitswirtschaft des Verbandes hat Anfang Oktober ein Positionspapier herausgegeben, das eigenen Angaben zufolge „die Grundlage für die Gespräche des Wirtschaftsrates im Rahmen der Koalitionsverhandlungen“ bilden soll. Darin enthalten ist auch eine Passage über die Arzneimittelversorgung.

Im vierten Kapitel des Grundsatzpapiers im Abschnitt „Ambulante medizinische Versorgung flächendeckend gewährleisten“ steht: „Schließlich spielen auch wohnortnahe Apotheken eine bedeutende Rolle in der medizinischen Versorgung. Zur flächendeckenden Versorgung sollte der Versandhandel für Medikamente unbedingt erhalten werden.“ Damit widerspricht der Verband der Unionslinie. Sowohl CDU als auch CSU haben zugesagt, sich in den Koalitionsverhandlungen für ein Rx-Versandverbot stark zu machen.

Weitere im Papier genannten Punkte sind z. B. der Erhalt des zweigliedrigen Versicherungssystems und mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen. Außerdem müssten im Gesundheitswesen „durchgängig elektronische Kommunikationsprozesse“ geschaffen werden. Zum Thema Pharmaindustrie heißt es unter anderem: „Die deutsche Pharma- und Medizintechnikindustrie ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor und trägt entscheidend dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern. Damit die Industrie diese wichtige gesamtgesellschaftliche Funktion weiter wahrnehmen kann, muss ein angemessener Interessenausgleich bei der Preisfindung und beim Inverkehrbringen medizintechnischer Produkte gefunden werden.“ |

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