Aus den Ländern

Bayerische Apothekerversorgung

Landesausschusssitzung 2017

daz | Die diesjährige Sitzung des Landesausschusses der Bayerischen Apothekerversorgung fand am 18. Oktober in München statt.

Das Geschäftsjahr 2016 zeichnete sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 durch folgende Zahlen aus:

  • Anwartschaftsberechtigte: 29.152
  • Aktive Mitglieder: 26.167
  • Versorgungsempfänger: 11.702
  • Versorgungsaufwand: 246,3 Mio. €
  • Beitragseinnahmen: 215,6 Mio. €
  • Kapitalanlagen: 8.062,9 Mio. €
  • Kapitalerträge (netto): 318,2 Mio. €
  • Durchschnittsverzinsung: 3,55%
  • Versicherungstechn. Rückstellung: 8.163,1 Mio. €
  • Bilanzsumme: 8.221,5 Mio. €
  • Gesamtkostensatz: 1,77%

Der Landesausschuss stimmte dem von der Bayerischen Versorgungs­kammer als Geschäftsführungsorgan aufgestellten und mit dem uneingeschränkten Testat der PriceWaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Jahres­abschluss 2016 zu und schloss sich dem Lagebericht an. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

Der Geschäftsbericht 2016 steht auf der Homepage des Versorgungswerks zur Verfügung: www.bapv.de, Rubrik „BApV im Überblick/Geschäftsdaten“. Auf Anforderung erhalten die Mitglieder ein Druckexemplar des Geschäftsberichts.

Der Landesausschuss hat beschlossen,

  • alle laufenden Versorgungsleistungen, die für die Zeit bis zum 31. Dezember 2017 eingewiesen sind, um 0,75% zu erhöhen und
  • die Anwartschaften, die im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014 erworben wurden, sowie die Rentenpunkte, die im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2017 erworben wurden und denen ein Rechnungszins von 2,5% zugrunde liegt, ebenfalls um 0,75% zu erhöhen.

Den Rentenbemessungsfaktor hat der Landesausschuss für das Jahr 2018 auf – wie bisher – 1,0000 festgesetzt. Damit entspricht bei Ruhegeldeinweisung ein im neuen Finanzierungs­system seit dem 1. Januar 2015 erworbener Rentenpunkt im Jahr 2018 einer Anwartschaft in Höhe von 1 €.

Der Landesausschuss beschloss eine Anpassung der beitragsrechtlichen Vorschriften in der Satzung zur Beitragsübernahme für die Bezieher von Verletztengeld sowie eine Vereinfachung bei der sogenannten Pro-Rata-Regelung bei Berufsunfähigkeit zugunsten der Mitglieder.

Die Neuerungen treten nach der er­forderlichen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Der Landesausschuss billigte die von der Geschäftsführung aufgestellte Wirtschaftsplanung 2018. |

Quelle: www.bapv.de

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