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DAZ aktuell
„Erhebliche Chancen für Apotheker“
Bundesverband Managed Care zum EuGH-Urteil zu Rx-Boni
Der BMC versteht sich als „pluralistischer“ Verband. Ihm gehören Pharmafirmen ebenso an, wie Krankenkassen, Gesundheitsdienstleister und Verbände von Heilberuflern. Sein Ziel: Er will sich für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems im Sinne einer zukunftsfähigen, qualitätsgesicherten und patientenorientierten Versorgung einsetzen.
Mit dem Urteil vom 19. Oktober öffne sich „die Tür für den Arzneimittel-Versandhandel und möglicherweise eine flexiblere Preisgestaltung in der deutschen Apothekenlandschaft“, heißt es in der Pressemitteilung. Damit biete die Entscheidung auch „die Chance für mehr“, wie der Verband schreibt. „Neue Wettbewerbsparameter im Apothekenmarkt haben enormes Entwicklungspotenzial für das Berufsbild des Apothekers“, erklärt der Vize-Vorstand des BMC, Ralf Sjuts.
Niedergelassene Apotheker sollten sich von Versandhändlern nicht nur über die Preisgestaltung abgrenzen. „Hier ist vor allem die Politik gefordert, die Rahmenbedingungen für ein Tätigkeitsfeld zu schaffen, das sich von dem in den letzten Jahrzehnten verfestigten Bild des Apothekers als schlichtem Arzneimittelverkäufer abhebt“, betont Sjuts. Durch das EuGH-Urteil könne dieser Prozess „nun endlich Fahrt aufnehmen“.
Das Mehrbesitzverbot soll fallen
Die BMC-Chefs denken dabei noch deutlich weiter. „Die Aufhebung des Mehrbesitzverbotes, Implementierung von Strukturen des Medikationsmanagements und Einbeziehung von Apotheken in die Integrierte Versorgung, das sind die Bereiche, die es anzupacken gilt“, erklärt Geschäftsführerin Susanne Ozegowski. Damit sei der Weg frei für eine Einbeziehung des Apothekers in das Versorgungsmanagement, wie sie sagt, „womit auch eine Aufwertung des Apothekerberufes insgesamt verbunden ist“. Sie spricht sich dafür aus, die Rolle des Apothekers im modernen Medikationsmanagement zu stärken. „Die Abkehr von der alleinigen Ausrichtung auf den Arzneimittelverkauf hin zur Übernahme einer aktiven Rolle als Bestandteil eines Versorgungsteams – das sollte das neue Apothekerbild sein“, sagt sie.
Ozegowski ist sicher, dass durch das EuGH-Urteil die Einbeziehung von Apotheken als Leistungserbringer in Verträgen zur Integrationsversorgung nach § 140b SGB V für Krankenkassen attraktiver werde. Dies sei für beide Seiten vorteilhaft: „Selektivverträge stellen nur für denjenigen ein Problem dar, der nicht mitmacht“, erklärt sie.
Verbraucherinteressen im Mittelpunkt?
Insgesamt stelle der EuGH die Verbraucherinteressen in den Mittelpunkt: Die bestehenden Effizienzreserven sollten gehoben werden, statt sie zulasten der Versicherten fortzuschreiben, erklärt der BMC. Ängste von Patienten und Apothekern kann Vizevorstand Sjuts nicht nachvollziehen. „Die Argumentation, ein solcher Wettbewerb wirke sich negativ auf die Patientenversorgung aus, überzeugt nicht“: In Städten gebe es ohnehin sehr viele Apotheken, und der Rückgang der Apothekendichte in ländlichen Regionen liege insbesondere am Mangel an Nachwuchs-Apothekern.
Das Rezept des BMC: Attraktivere Arbeitskonditionen. „Dazu gehören die Aufhebung des Mehrbesitzverbotes von Apotheken, erweiterte Möglichkeiten für eine Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis sowie – in Einzelfällen – die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen“, erklärt der Verband.
Nicht alle BMC-Mitglieder mit im Boot
Nicht alle BMC-Mitglieder dürften diese Meinung teilen: Allen voran die ABDA und die Apothekerkammer Niedersachsen. Sie sind offenbar nicht in die Erstellung der Mitteilung einbezogen wurden. „Wir sind als ABDA verwundert – um nicht zu sagen befremdet“, erklärte ABDA-Sprecher Reiner Kern gegenüber der DAZ. Er sieht nun Gesprächsbedarf mit dem BMC. Zu der „Chance“, sich darauf zu besinnen, was die Aufgaben von Apothekern zukünftig sein sollen, erklärte Kern: „Der Berufsstand hat sich in einem sehr umfangreichen Prozess über Monate hinweg darüber verständigt und damit auseinandergesetzt, was die Kernaufgaben sind. Das Ergebnis dieses umfangreichen Nachdenkprozesses ist das Perspektivpapier Apotheke 2030.“
Die Mitglieder des Vorstands, der aus einem Gesundheitsforscher, einem Ärztenetz-Dienstleister sowie Pharma- und Kassenvertretern besteht, hätten die Pressemitteilung jedoch einvernehmlich entworfen, heißt es aus dem BMC. |
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