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Adexa-Info
Die Pausenregelung nach BRTV
Aus der ADEXA-Rechtsberatung
Dazu sagt die Leiterin der ADEXA-Rechtsabteilung, Minou Hansen: „Im seit Januar 2015 geltenden Bundesrahmentarifvertrag [§ 3 Abs. 2] wurde klargestellt, dass Angestellte in ihren Pausen ihren Aufenthaltsort frei wählen können. Wer auf Anweisung des Inhabers seine Pause in der Apotheke verbringen muss, muss diese Zeit als Arbeitszeit angerechnet bekommen.“
Tanja Kratt, ADEXAs Zweite Vorsitzende und Leiterin der Tarifkommission, ergänzt: „Diese Klarstellung war notwendig, weil insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Apotheken mit durchgehendem Betrieb häufig keine ‚echten‘ Pausen hatten, sondern jederzeit in den HV zurückgerufen werden konnten.“
Abendsprechstunden
Die meisten Rechtsanfragen gehen heute per E-Mail in der ADEXA-Hauptgeschäftsstelle ein. Wer lieber telefoniert und die normalen Sprechzeiten der Rechtsberatung nicht in Anspruch nehmen kann, der hat mit den Abendsprechstunden eine gute Alternative. Dass der Bedarf an Rechtsberatung seit Jahren wächst, liegt vor allem an den steigenden Mitgliederzahlen.
Neben Fragen zu neuen Tarif- und Arbeitsverträgen, Zeugnissen, Kündigungen oder ausstehenden Zahlungen gibt es auch Anfragen von Angestellten, die sich am Arbeitsplatz gemobbt fühlen. Dafür steht am Montag- und Freitagabend mit Dragan Pavlovic ein Ansprechpartner zur Verfügung, der sich in diesem Thema besonders gut auskennt und für eine ausführliche Beratung Zeit nimmt.
Wer sich von der ADEXA-Rechtsabteilung beraten lassen will, muss Mitglied sein. Bereits vom Tag des Eintritts an gibt es mündliche und schriftliche Auskünfte in allen arbeits- und tarifrechtlichen Fragen. Mehr Infos bei www.adexa-online.de. |
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