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Gesundheitspolitik
Vage Versprechungen
Bundesgesundheitsminister Gröhe im gedämpften Wahlkampfmodus
Nur wenige Stunden zuvor hatte das Bundeskabinett das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz durchgewinkt. So konnte Gröhe stolz verkünden, dass die lange versprochene Honorarerhöhung bei Rezepturen und BtM-Abgabe auf den Weg gebracht und der erste Schritt zur Abschaffung der Zytostatikaausschreibungen der Krankenkassen unternommen wurde. Der Minister äußerte sich zuversichtlich, dies auch im parlamentarischen Verfahren „über die Hürde“ zu bringen.
Mit Lob sparte Gröhe nicht: Die Apotheker leisteten einen „herausragenden Beitrag“ zu unserem Gesundheitswesen. Gerade die wachsende Zahl der Älteren benötige eine gute Beratung in der Apotheke.
Auf die zuvor von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt geäußerte Kritik am weitgehenden Ausschluss der Apotheker beim Medikationsplan ging Gröhe allerdings nur am Rande und sehr vage ein. Wenn der elektronische Medikationsplan 2018 komme, so solle dieser vom Apotheker „aktualisiert“ werden und dies werde mit „entsprechenden Zuschlägen“ versehen.
Auch zu dem am kommenden Mittwoch erwarteten EuGH-Urteil machte Gröhe nur vage Andeutungen dazu, wie die Bundesregierung reagieren werde, falls der EuGH dem Antrag des Generalanwalts folgt und die ausländischen Versandapotheken sich nicht an die deutsche AMPreisV halten müssen. Man werde, so Gröhe, die Entscheidung prüfen und gegebenenfalls „alle uns notwendig und möglich erscheinenden Schritte“ ergreifen, um das Netz von wohnortnahen Apotheken zu garantieren.
In Hinblick auf die nächste Legislaturperiode verabschiedete Gröhe sich mit einem hoffnungsfrohen „Man sieht sich“ – und bekräftigte damit seinen Wunsch, auch in der nächsten Bundesregierung das Amt des Bundesgesundheitsministers innezuhaben. |
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