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Kassen werben um Organspender
Die Krankenkassen verschicken in den kommenden Monaten knapp 70 Millionen Organspendeausweise an ihre Versicherten. Seit der Reform des Transplantationsgesetzes im Jahr 2012 sind die Kassen verpflichtet, alle zwei Jahre Bürgern ab 16 Jahren einen solchen Vordruck zukommen zu lassen. Allein die Techniker Krankenkasse (TK) bringt bis Ende Oktober mehr als acht Millionen Briefe auf den Postweg.
Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, zeigte sich zuversichtlich, dass die Post Wirkung haben wird: „Umfragen, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa in unserem Auftrag gemacht hat, zeigen, dass wir bereits mit der ersten Versandaktion den Anteil der Versicherten, die einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzen, deutlich erhöhen konnten. Wir hoffen, dass auch diesmal viele Versicherte, die seitdem 16 Jahre alt geworden sind oder sich inzwischen mit dem Thema beschäftigt haben, eine Entscheidung für sich treffen und diese dokumentieren“. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation verzeichnete im ersten Halbjahr 2015 wieder eine leichte Zunahme der Organspenden. Von Januar bis Juni 2015 hätten 464 Menschen Organe gespendet, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 435.
Friedenspflicht auch bei der SVLFG
Der Friedenspflicht bei der Beanstandung von Formfehlern nach den neuen Regeln zur Ausstellung von Rezepten soll sich nun auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angeschlossen haben. Dies berichtet der Hamburger Apothekerverein in seinem jüngsten Mitgliederrundschreiben. Dabei weist der Apothekerverein darauf hin, dass sich die Friedenspflichten der Krankenkassen nur auf Formfehler im Zusammenhang mit dem Vornamen und der Telefonnummer des verordnenden Arztes beziehen. Außerdem seien die Friedenspflichten größtenteils bis Ende September befristet.
KBV fordert Geld von Ex-Chef Köhler zurück
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert von ihrem ehemaligen Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler Geld zurück. Wie der „Spiegel“ berichtete, geht es um vermutlich 250.000 Euro. KBV-Pressesprecher Roland Stahl bestätigte die Summe nicht, allerdings dass die KBV ein entsprechendes Schreiben an Köhler gerichtet hat.
Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde der KBV die Standesvertretung aufgefordert, rechtswidrige Zahlungen an Köhler bis zum 10. August zurückzufordern. Zur Höhe der Rückforderungen gibt es nur Spekulationen. Nach einem Bericht des „Spiegels“ geht es um fast 250.000 Euro an Gehalt und Pensionen, die Köhler rechtswidrig zu viel erhalten haben soll. Zuletzt war bekannt geworden, dass Köhlers Ehefrau als Personalchefin bei der KBV gearbeitet hat. Inzwischen wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Im Raum stehen Vorwürfe, seine Ehefrau habe als frühere KBV-Personalchefin seine Pension ohne Absprache erhöht. Zu diesen Vorwürfen hatte die KBV interne Untersuchungen eingeleitet. „Die Welt“ hatte berichtet, dass Köhlers Ehefrau dessen Pension um zehn Prozent auf über 21.300 Euro monatlich erhöht habe, ohne dass dies vom Vorsitzenden der Vertreterversammlung gegengezeichnet worden sei.
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