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INTERPHARM 2015 – Schnittstellenproblematik
Close the gap
Entlassmanagement an der Schnittstelle stationär/ambulant
An der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung können mehrere Probleme auftreten:
- Unterschiede im Arzneimittelsortiment einer Klinik und einer öffentlichen Apotheke
- Die Versorgung des Patienten am Wochenende (eine Ausstellung eines Rezeptes für gesetzlich versicherte Patienten am Tag der Entlassung durch Krankenhausärzte ist nicht erlaubt, die Mitgabe von Arzneimitteln zur Überbrückung des Wochenendes oder eines Feiertags ist eine Kann-Regelung)
- Ein unzureichender Informationsaustausch unter den Versorgenden (keine rasche Informationsweitergabe an Hausarzt oder Stammapotheke)
- Eine unvollständige Aufklärung des Patienten über seine Medikamente (häufig nur mündliche Unterweisung, fehlende Informationen über Art und Häufigkeit der Einnahme)
- Kein oder ein nur unvollständig vorliegender Medikationsplan (häufig ohne Beachtung der Selbstmedikation)
Projekt zur Verbesserung der Versorgung
Ob und wie diese Mängel behoben werden können, wurde im Rahmen eines multizentrischen Projektes untersucht. Dabei handelte es sich um eine prospektive Studie, in der der Umfang von Versorgungslücken und der Informationsgrad zur stationär initiierten Arzneimitteltherapie ohne und mit Intervention eines Krankenhausapothekers konsekutiv vergleichend an fünf Krankenhäusern bei 847 bzw. 618 Patienten untersucht wurden. Mittels Fragebögen wurde die Zufriedenheit der Patienten, der betreuenden niedergelassenen Apotheken und der Hausärzte mit dem jeweiligen Entlassungsprozess ermittelt.
Dabei wurde festgestellt, dass mehr als die Hälfte der Patienten während ihres Klinikaufenthalts neue Medikamente verordnet bekommt. Durch die Mitgabe der neuen Arzneimittel bei der Entlassung – die von rund drei Viertel der Patienten eingefordert wurde – konnten Versorgungslücken signifikant gesenkt werden.
Bausteine zu einer Verbesserung des Entlassmanagements
Interventionen des Apothekers im Krankenhaus:
- schließt Informationslücken des Patienten
- steigert Qualität der Arzneimittelinformation
- spart Stammapotheken und Hausärzten Zeit und Erklärungsaufwand
Voraussetzung:
- individuelle Arzneimittelberatung der Patienten
- Unterstützung durch Medikationsplan
Um die Qualität der Versorgung zu verbessern, ist die Beratung des Patienten unabdingbar. Daher erhielt der Betroffene bei der Abgabe seiner Medikamente eine ausführliche Beratung zu seinen Arzneimitteln (Indikation, mögliche Nebenwirkungen, Einnahmehinweise etc.). War ein Krankenhausapotheker an dieser patientenindividuellen Arzneimittelberatung beteiligt, trug dies aus der Sicht der Patienten, der Stammapotheken und der Hausärzte zu einem besseren Informationsstand des Betroffenen bei. Ein individueller Medikationsplan wurde sowohl von den Patienten als auch von Stammapotheken als äußerst hilfreich eingestuft. War ein Apotheker an der Erstellung des Medikationsplans beteiligt, führte dies bei den Patienten zu einem verstärkten Sicherheitsgefühl. Die Vertiefung der mündlich erfolgten Information durch einen schriftlichen Medikationsplan kam den Wünschen und Bedürfnissen der Patienten entgegen. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Medikationsplans wurde in diesem Projekt mit rund 40 Minuten veranschlagt, das Beratungsgespräch dauerte im Durchschnitt 17 Minuten. Die Kosten für Vorarbeiten beliefen sich auf durchschnittlich 20,5 Euro, für die Beratung auf 13 Euro.
Die Bewertung der Praxistauglichkeit des bundeseinheitlichen Medikationsplans in elektronischer Form als Informationsträger zwischen Patienten und Beteiligten im stationären und ambulanten Sektor wird derzeit in einem neuen Folgeprojekt in Rheinland-Pfalz untersucht. |
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