DAZ aktuell

Professor Wieler neuer RKI-Präsident

Prof. Dr. Lothar H. Wieler ist seit dem 1. März Präsident des Robert Koch-Institut (RKI). Er hat die Position von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Burger übernommen, der aus Altersgründen ausscheidet. Wieler ist Veterinär und Professor an der Freien Universität Berlin und war dort zuvor Geschäftsführender Direktor des Instituts für Mikrobiologie und Tierseuchen. Sein Arbeitsgebiet sind Zoonosen.

Professor Oberender gestorben

Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Oberender ist am 25. Februar nach kurzer schwerer Krankheit im Alter von 73 Jahren verstorben. Er hatte von 1980 bis 2006 den Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen ­Fakultät der Universität Bayreuth inne und war Gründungspräsident der Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften in Fürth. In Bayreuth war er ­zudem wissenschaftlicher Leiter der Wirtschaftsakademie Deutscher Apotheker WDA. Weiterhin war er Inhaber und Seniorpartner von Oberender & Partner, einem Beratungsunternehmen im Bereich Gesundheitsökonomie. Oberender vertrat in der Gesundheitspolitik sehr marktwirtschaftliche Thesen und war deshalb nicht ­unumstritten.

Kasse muss nicht für Cannabis zahlen

Das Landessozialgericht in Stuttgart hat die Klage eines 50-jährigen Mannes abgewiesen, der von seiner Krankenkasse die Kosten für seine mit einer Ausnahmegenehmigung von einer Apotheke erworbenen Medizinal-Cannabisblüten übernommen wissen wollte. Bei den Cannabisprodukten handele es sich nicht um eine von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmende Leistung, entschied das Gericht. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zulasten der Krankenkassen dürften nach dem Sozialgesetzbuch V nur erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat. Eine solche fehle vorliegend. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen (Az.L 4 KR 3786/13).

„Pille danach“: AKWL für Direktabrechnung

Junge Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sollen die „Pille danach“ auch künftig von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen, wenn ihnen das Notfallkontrazeptivum zuvor ärztlich verordnet wurde. Sie müssen also wie bislang zunächst den Arzt aufsuchen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, fordert einen anderen Weg: Apotheken sollen die Abgabe an Frauen unter 20 Jahren direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Das vom Gesetzgeber vorgesehene Procedere widerspricht laut Overwiening dem Ziel, jungen Frauen einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zur „Pille danach“ zu gewähren. Sie regt daher an, ein neues Abrechnungsformblatt zu entwickeln, mit dem die Apotheken die Abgabe des Notfallkontrazeptivums an unter 20-Jährige direkt mit der Kasse abrechnen können.

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