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Hände weg von MMS!

BfArM stuft „Wundermittel“ als bedenkliche Arzneimittel ein

BERLIN (jz) | Sie sollen gegen allerlei Leiden helfen: Malaria, Hepatitis, Autismus, Aids, Asthma oder Krebs. Die Heilversprechen für „Miracle Mineral Supplement“ (MMS) klingen eigentlich zu schön, um wahr zu sein – und doch vertrauen viele, oftmals Schwerkranke darauf. Für die angepriesenen Wirkungen gibt es allerdings keinerlei wissenschaftliche Belege. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will dem jetzt einen Riegel vorschieben, indem es zwei Produkte als bedenkliche Arzneimittel eingestuft hat.

Der Amerikaner Jim Humble propagiert MMS seit Jahren als Medizin – in Büchern und Broschüren, auf Kongressen und im Internet. Vordringlich beworben werden MMS (Natriumchloritlösung 28%) und MMS2 (Calciumhypochlorit 70%). Beide Produkte werden zusammen mit einer zehnprozentigen Zitronensäurelösung zur Trinkwasseraufbereitung in Verkehr gebracht. In den Medien wurde mehrfach über das sogenannte Wundermittel berichtet – und die Untätigkeit der Behörden angeprangert. Diese hatten zwar vor MMS gewarnt, konnten aber wenig tun.

Nun hat das BfArM reagiert und beide Produkte der Firma Luxusline Ltd. als Arzneimittel eingestuft. Damit dürfen sie in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Möglich war die Einstufung, weil das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover beim BfArM den Antrag stellte, über die Zulassungspflicht zu entscheiden (§ 21 Abs. 4 AMG). Das BfArM stellt jetzt klar: MMS und MMS2 sind Präsentationsarzneimittel. Der Hersteller mache eindeutige Heilversprechen, gebe arzneiliche Zweckbestimmungen an, mache genaue Dosierungsangaben und weise auf die Möglichkeit starker ­Nebenwirkungen hin. Darüber hinaus finde sich im Internet der Hinweis auf das Buch „Der Durchbruch“ von Jim Humble, in dem Anwendung und Wirksamkeit beschrieben werden.

Zusätzlich hat das BfArM beide Produkte als bedenkliche Arzneimittel (§ 5 AMG) eingestuft. Bei den Produkten bestehe der begründete Verdacht, führte die Behörde vergangene Woche aus, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Dieser Vorstoß des BfArM soll es den für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständigen Landesbehörden endlich ermöglichen, Maßnahmen zum Schutz der Patienten einzuleiten – beispielsweise die Einfuhr oder den Vertrieb der Produkte zu untersagen. Der Hersteller kann ­gegen die Einstufung innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. |

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