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Wirtschaft
Windeltest sorgt für Bewegung
GKV-Spitzenverband überarbeitet Hilfsmittelverzeichnis für Inkontinenzhilfen
Bei Karl-Josef Laumann, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, waren in letzter Zeit gehäuft Beschwerden von gesetzlich Versicherten eingegangen, dass die Versorgung mit Inkontinenzhilfen qualitativ nicht ausreichend sei. Um diesen nachzugehen, hatte der Patientenbeauftragte eine Studie angekündigt, mit der die Qualität der Produkte getestet werden soll.
„Alleine die Ankündigung des Qualitätstests hat deutlich Bewegung in die Sache gebracht“, verkündet nun Laumann. Der GKV-Spitzenverband habe jetzt den Entwurf einer Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses für den Bereich der Inkontinenzhilfen vorgelegt. „Nach über 20 Jahren wurde das auch höchste Eisenbahn“, so der Staatssekretär. Denn seit 1993 sei das Verzeichnis in diesem Bereich qualitativ nicht angepasst worden. Dabei habe es bei Inkontinenzhilfsmitteln inzwischen erhebliche Weiterentwicklungen gegeben. Und für Laumann steht unzweifelhaft fest: „Die Versicherten haben einen klaren Anspruch auf eine qualitativ und quantitativ angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln. Diese muss dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen.“ Es sei die gesetzlich klar verankerte Aufgabe der Krankenkassen, die notwendige Versorgung ohne Wenn und Aber sicherzustellen. Es könne nicht sein, dass Patienten aus eigener Tasche draufzahlen müssen, um eine vernünftige Qualität zu bekommen.
Tatsächlich hat der GKV-Spitzenverband Anfang letzter Woche ein Stellungnahmeverfahren zur Weiterentwicklung besagter Produktgruppe eingeleitet – es soll bis Ende Dezember andauern. In dieser Zeit haben die Spitzenorganisationen der betroffenen Hersteller und Leistungserbringer und die Interessenvertretungen der Patienten, denen bei Fortschreibungen ein Mitberatungsrecht zusteht, die Möglichkeit sich zu äußern. Die Stellungnahmen sollen Anfang kommenden Jahres ausgewertet werden. Anschließend soll zeitnah die Beschlussfassung durch den GKV-Spitzenverband erfolgen.
Entscheidend bleiben die Verträge der Kassen
Der GKV-Spitzenverband weist allerdings darauf hin, dass es nach wie vor Sache der einzelnen Krankenkassen ist, welche Inkontinenzhilfen sie zahlen. Diese schließen Verträge mit Leistungserbringern und deren Organisationen über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln, deren Qualität sowie zusätzlich zu erbringende Leistungen. Der GKV-Spitzenverband sei als politischer Dachverband nicht in diese Vertragsgestaltung eingebunden. Er erstelle zwar gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem grundsätzlich von der GKV-Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel gelistet werden. Ob ein Anspruch auf Versorgung mit einem bestimmten Hilfsmittel besteht und die Kosten hierfür von der Krankenkasse übernommen werden, hänge aber dennoch von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere den individuellen Verhältnissen und Fähigkeiten des Versicherten ab. Die Krankenkassen prüfen und entscheiden hier unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes im Einzelfall, so der GKV-Spitzenverband.
Dies treffe auch auf Hilfsmittel zu, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Das Hilfsmittelverzeichnis sei insoweit keine Positivliste. Es habe vielmehr eine Ordnungs- und Orientierungsfunktion für die Kassen und solle ihnen versorgungsrelevante Informationen bereitstellen. Die Krankenkassen entschieden jedoch im jeweiligen Einzelfall selbstständig und eigenverantwortlich darüber, ob und für welche Leistungen sie die Kosten übernehmen.
Vorerst wartet der Patientenbeauftragte mit seinem angekündigten „Windeltest“. Er hatte Patienten aufgefordert, ihm ihre Inkontinenzhilfen für eine Qualitäts-Prüfung durch eine unabhängige Stelle zuzusenden. Mittlerweile sind offenbar ausreichend Testobjekte bei Laumann eingetroffen. Doch der will den Entwurf des GKV-Spitzenverbandes für das aktualisierte Hilfsmittelverzeichnis nun erst einmal anschauen. |
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