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- AZ 35/2015
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Wofür?
Die Nachrichten über die Verhandlungen zum TTIP-Abkommen sind weiter dünn, doch gerade deshalb bleibt es umso wichtiger, immer wieder an das Thema zu erinnern. In der laufenden Runde wird wohl über die sogenannten Reservierungen verhandelt. Dies sind Regelungen, die vom jeweiligen Vertragspartner anerkannt und später aufgrund des Abkommens nicht angegriffen werden sollen. Dazu sollen auf EU-Seite auch die deutschen Eigentumsverhältnisse bei Apotheken und das Erfordernis einer Betriebserlaubnis gehören. Das klingt gut, doch was soll das überhaupt? Sollen künftig nur noch die Gesetze „wirklich“ gelten, die bei TTIP „reserviert“ sind?
Was wird dann aus dem großen Rest? Sollen die Arzneimittelpreisbindung, die Apothekenpflicht, die Anforderungen an die PTA-Ausbildung und die Regeln zum Arzneimittelversand für deutsche Apotheken nur noch gelten, wenn sie von Europäern betrieben werden? Dann könnten diese Regeln nicht mehr aufrecht erhalten werden. Europäer müssen sich an alle (!) Gesetze halten und können nur versuchen, diese durch politische Überzeugungsarbeit oder durch Klagen vor ordentlichen Gerichten ändern zu lassen. Das gilt bisher auch für Unternehmer aus anderen Wirtschaftsräumen. Doch warum sollten die es künftig leichter haben als andere? Hier wird um so klarer: TTIP ist kein Freihandelsabkommen, sondern eher ein Freibrief gegen mühsam austarierte Regeln. Doch wer braucht das überhaupt?
Dr. Thomas Müller-Bohn
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