Gesundheitspolitik

Notdienstpauschale steigt um 15,63 Euro

Auszahlung für erstes Quartal 2014 steht an - 268,38 Euro pro voll geleistetem Dienst

BERLIN (jz) | Die dritte Nacht- und Notdienstpauschale ist erneut etwas höher ausgefallen als die letzte: Am 17. Juni beschloss der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV), die Höhe der Notdienstpauschale für das erste Quartal 2014 auf 268,38 Euro pro voll geleistetem Nacht- und Notdienst festzulegen, teilte der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mit. Für das letzte, das erste volle Quartal 2013 (Oktober bis Dezember) hatte der Fonds je 252,75 Euro ausgezahlt.

Für die 20.370 Apotheken, die im ersten Quartal 2014 (Januar bis März) insgesamt 104.080 voll zu berücksichtigende Nacht- und Notdienste geleistet haben, werden nun die Auszahlungsbescheide erstellt und zugestellt, kündigte der NNF an. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses erfolge somit zeitgerecht zum Monatsende Juni.

Sonderbelege für zweites Quartal einsenden

Auf seiner Internetseite erinnert der NNF „zur Vermeidung von kostenpflichtigen Schätzungen“ an den Endtermin zur Abgabe der Sonderbelege „Selbsterklärung“ für das zweite Quartal 2014 (April bis Juni): Bis spätestens zum 3. Juli müssten alle Sonderbelege bei den Apothekenrechenzentren vorliegen, falls diese zur Abwicklung mit dem NNF beauftragt wurden. Sonderbelege, die bis zu diesem Datum nicht an ein Rechenzentrum zur Verarbeitung gegeben wurden, seien wiederum bis spätestens zum 28. Juli im Original und unterzeichnet direkt an den NNF zu senden.

„Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die Verantwortung für die Meldung der Sonderbelege an den NNF tragen“, heißt es weiter. Wer sich aber hinsichtlich der Weiterleitung und Verarbeitung unsicher sei, solle sich bei seinem Rechenzentrum melden bzw. in die Monatsabrechnungen schauen, in der die an den NNF gemeldeten und abgeführten PKV-Rx-Umsätze aufgeführt seien oder sein müssten. Und: „Bitte vermeiden Sie Doppel-Einreichungen beim Rechenzentrum und beim NNF, da dies zu zusätzlichem Aufwand und gegebenenfalls zu einer Doppelbelastung führt.“ 

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