DAZ aktuell

Verhandlungen zu Yervoy® abgeschlossen

BERLIN (ks). Der GKV-Spitzenverband und das Pharmaunternehmen Bristol-Myers Squibb haben sich im Januar auf einen Erstattungsbetrag für das Immunonkologikum Yervoy® (Ipilimumab) geeinigt. Der verhandelte Erstattungsbetrag spiegele den Interessenausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Bristol-Myers Squibb wider, heißt es in einer gemeinsamen Pressemeldung. Einen Betrag in Euro und Cent nennen die Verhandlungspartner jedoch nicht.
Yervoy ist das 15. Arzneimittel, für das nach AMNOG-Vorgaben ein Erstattungsbetrag verhandelt wurde.

Yervoy® ist zugelassen zur Behandlung von vorbehandelten erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht-resezierbaren oder metastasierten) Melanomen. Es ist das 15. Medikament, für das nach den Vorgaben des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) ein Erstattungsbetrag verhandelt wurde (in einem Fall setzte ihn allerdings die Schiedsstelle fest). Nicht jede Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Hersteller wird publik gemacht. Doch im Fall von Yervoy® präsentieren sich die Partner einmal wieder öffentlichkeitswirksam zufrieden mit den "konstruktiven Verhandlungen".

Basis der Preisverhandlung war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung aus dem vergangenen August. Darin wurde Yervoy® ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Ipilimumab im zugelassenen Anwendungsgebiet bestätigt. Als Vergleichstherapie hatte der G-BA Best Supportive Care (BSC) definiert als eine Therapie, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet. Der G-BA sah eine signifikante Verlängerung der Überlebensdauer gegenüber diesen Therapieoptionen – der Beschluss zu Yervoy® wurde auf fünf Jahre befristet.

Der nun ausgehandelte Erstattungsbetrag gilt ab dem 13. Monat nach Inverkehrbringen und damit rückwirkend ab dem 1. August 2012. Er sei fristgerecht an die IFA GmbH (Informationsstelle für Arzneispezialitäten) gemeldet worden und werde ab 15. Februar veröffentlicht. Die Apotheken-Software sollte hierauf vorbereitet sein. Die rückwirkende Erstattung der zwischen dem 1. August 2012 und dem 15. Februar 2013 entstandenen Differenz wird direkt zwischen Bristol-Myers Squibb und den einzelnen Krankenkassen abgewickelt.



DAZ 2013, Nr. 7, S. 22

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