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Mit leitliniengerechtem Einsatz gegen Resistenzen

Unter Antibiotic Stewardship, versteht man Strategien zum rationalen Antibiotikaeinsatz, mit denen auch in Deutschland einem Antibiotika-Fehlgebrauch entgegengewirkt und Resistenzbildung verhindert werden soll. Dr. Matthias Fellhauer, Leiter der Klinikapotheke des Schwarzwald-Baar Klinikums Villingen-Schwenningen, erläuterte das Herzstück dieses Programms, den leitliniengerechten Einsatz der Antibiotika.
Dr. Matthias Fellhauer, Villingen-Schwenningen, hat einen Blick in den Global Risk Report 2013 geworfen und festgestellt: Die Bedrohung durch Antibiotika-resistente Bakterien wird ähnlich hoch eingeschätzt wie die Terrorismusgefahr.
Foto: DAZ/du

Wenn auch die Verbrauchsdichte der Antibiotika in Deutschland nicht alarmierend hoch ist, zwingen Resistenzentwicklungen zum Handeln. Hinzu kommt, dass seit Jahren so gut wie gar keine neuen Antibiotika mit neuen Wirkungsmechanismen auf den Markt gekommen sind, mit denen man gegen bisherige Antibiotika resistent gewordene Erreger erfolgreich bekämpfen könnte. Die Entwicklung neuer Antibiotika sei für die Pharmaindustrie einfach nicht lukrativ. In den USA wurde daher ein Programm mit staatlicher Unterstützung gestartet, mit dem Ziel, bis 2020 mindestens zehn neue Substanzen bis zur Marktreife zu entwickeln. Eine wichtige Triebfeder für die Resistenzentwicklung ist der suboptimale Einsatz von Antibiotika. Mit einem leitliniengerechten Einsatz lassen sich hier entscheidende Verbesserungen erzielen.

Leitlinien werden systematisch entwickelt, sind wissenschaftlich begründet, praxisorientiert, evidenzbasiert. Sie bieten den Therapeuten einen Korridor mit einem Handlungsspielraum, den Fellhauer mit einer mehrspurigen Autobahn verglich.

Wer Leitlinien erstellt

Auf internationaler Ebene haben die infektiologischen Leitlinien der IDSA (Infectious Diseases Society of America) einen hohen Stellenwert, in Deutschland sind es unter anderem die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften (z. T. bei der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften AWMF veröffentlicht), der Paul-Ehrlich-Gesellschaft und im hausärztlichen Bereich die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM). Beim Robert Koch-Institut wurde die Kommission Antibiotika, Therapie und Resistenz (ART-Kommission) ins Leben gerufen. Auch sie wird in Zukunft in die Erarbeitung infektiologischer Leitlinien involviert sein.

AWMF-Leitlinien werden in drei Qualitätsstufen eingeteilt. Die höchste Qualität haben S3-Leitlinien. Sie enthalten alle Elemente einer systematischen Entwicklung, unter anderem eine Bewertung der Relevanz der klinischen Studien. Ihre Erstellung erfordert einen besonders hohen Aufwand. Von den bislang erarbeiteten 600 AWMF-Leitlinien entsprechen 115 der S3-Klassifizierung.

Ambulante Antibiotikatherapie

In seinen Ausführungen konzentrierte sich Fellhauer auf die Antibiotikatherapie im ambulanten Bereich. Hier steht die orale Therapie aufgrund verschiedener Vorteile im Vordergrund. Sie ermöglicht zum Beispiel eine frühere Entlassung von Patienten aus der Klinik durch die Umstellung einer parenteralen auf eine orale Therapie (iv/po-Wechsel).

Die ambulante Antibiotikatherapie ist im Vergleich zur stationären dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz in der Regel kalkuliert und ohne Erregernachweis erfolgt. Sie erfordert eine gute Kenntnis des für die Infektion infrage kommenden Erregerspektrums und der Wirksamkeit der unterschiedlichen antiinfektiven Substanzen. Wie hilfreich und wichtig hier aktuelle Leitlinien sind, zeigte Fellhauer exemplarisch anhand der 2011 publizierten S3-Leitlinie zur Behandlung unkomplizierter Harnwegsinfektionen. Waren früher Cotrimoxazol und Fluorchinolone noch Mittel der ersten Wahl, hat die veränderte Resistenzlage dazu geführt, dass jetzt Nitrofurantoin und Fosfomycin-Trometamol an erster Stelle stehen. Leitlinien werden ständig weiterentwickelt. Die Überarbeitung der S3-Leitlinie zu den unkomplizierten Harnwegsinfekten ist für 2015 vorgesehen.

Tipps für die Apotheke

Für den Therapieerfolg sind Einnahmehinweise und deren Befolgung durch den Patienten essenziell. Sollte ein Patient in der Apotheke darüber hinaus um eine Bewertung seiner Antibiotikaverordnung bitten, dann empfiehlt Fellhauer die Klärung folgender Fragen:

Welche Infektion liegt vor? Welche Besonderheiten hat der Patient bzw. die Patientin (Schwangerschaft, Allergie, Nierenfunktion etc)? Wie ist die Medikamentenanamnese (antibiotische Vorbehandlung, i.v./orale Sequenztherapie)? Was sagen die Leitlinien, wie ist die Verordnung vor dem Hintergrund der Leitlinien zu beurteilen? Gibt es Gründe für Abweichungen?


du



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DAZ 2013, Nr. 7, S. 49

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