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- DAZ 49/2013
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DAZ aktuell
ebay – ein unlösbares Problem?
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren bei privaten Arzneimittelverkäufen ein
Der Privatverkauf von Arzneimitteln im Internet, teilweise als gebrauchte Ware, birgt für die Käufer unkalkulierbare Risiken. Bei eBay ist der Verkauf eigentlich verboten, doch die Behörden tun sich schwer mit der Strafverfolgung – schon weil das Portal seinen formalen Sitz im Ausland hat. Und es gibt weitere Hindernisse: So stellte etwa die Staatsanwaltschaft Zwickau Anfang September ein Verfahren gegen eine eBay-Händlerin ein, die zehn Clexane® Fertigspritzen (Enoxaparin) verkauft hatte.
Der Beschuldigten habe ein strafbares Verhalten nach dem Arzneimittelgesetz nicht nachgewiesen werden können, erklärt eine Sprecherin der Behörde. Ein Verstoß gegen § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG liege nur dann vor, wenn die Abgabe der Arzneimittel gewerbsmäßig oder berufsmäßig erfolge oder mit den Arzneimitteln Handel getrieben werde. Diese Voraussetzungen hätten hier aber nicht vorgelegen. Vielmehr habe es sich um einen Einzelfall gehandelt, die Beschuldigte habe den Restbestand eines Arzneimittels veräußert.
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