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Adexa-Info
Neues Wahlrecht
Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten gewählt. Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhalten hat, wird Mitglied des Deutschen Bundestags. Die Zweitstimme gibt der Wähler der Landesliste einer Partei. Entsprechend den prozentualen Ergebnissen der Parteien ziehen deren Kandidaten (zusätzlich zu den Direktkandidaten) in den Bundestag ein. Wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Mandate bekommt, als ihr über die Zweitstimmen zustünden, entstehen Überhangmandate – bei den letzten Wahlen 2005 und 2009 waren es 16 bzw. 24.
Gegen die bisherige Regelung hatte der Verein „Mehr Demokratie“ geklagt – mit Erfolg. Er hatte kritisiert, dass die Wählerinteressen nicht adäquat abgebildet werden, denn es konnte passieren, dass eine Partei mehr Zweitstimmen als die Konkurrenz, aber trotzdem weniger Sitze im Bundestag bekam.
Im Februar verständigten sich Koalition und Opposition mit Ausnahme der Linkspartei auf eine neue Regelung. Überhangmandate wird es weiterhin geben, aber dafür bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Somit werden alle Zweitstimmen gleich gewichtet, und allein das Ergebnis der Zweitstimmen entscheidet, wie stark die Fraktionen im Bundestag werden. Theoretisch kann es künftig bis zu 820 Bundestagsabgeordnete geben; zurzeit sind es 620. Wie viel mehr es tatsächlich werden, wird sich nach der Wahl zeigen.
Kommentar
Bundestagswahl: Entscheiden Sie mit!
„Warum soll ich eigentlich zur Wahl gehen? Mit meiner Erst- und Zweitstimme kann ich ohnehin nichts bewirken.“ Diesen Satz hören wir dieser Tage wieder recht häufig, und nicht nur von Apothekenangestellten. Als Gewerkschaft raten wir: Machen Sie sich selbst ein Bild, und bestimmen Sie, wer Deutschlands politische Geschicke in der nächsten Legislaturperiode lenken soll.
Ohne die Mitbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger wäre unsere Demokratie nicht möglich. Auch heute noch sind freie, geheime Wahlen keine Selbstverständlichkeit – denken wir an manche Staaten Afrikas, an Länder der ehemaligen Sowjetunion, an China oder Nordkorea. In Deutschland haben wir die Möglichkeit, gewählten Vertretern befristet Verantwortung und Macht zu übertragen. Nach vier Jahren können wir die Regierung abwählen oder bestätigen. Diese einfachste Form der Kontrolle sollten wir auch in Anspruch nehmen.
Wählen – schön und gut, doch welche Partei verdient unser Vertrauen? 30 Tage vor der Wahl war etwa ein Drittel der Wählerinnen und Wähler noch unentschlossen. Gehören Sie auch dazu? Kein Problem! ADEXA hat für Apothekenangestellte Wahlprüfsteine zur Gesundheits-, Sozial- und Arbeitspolitik zusammengestellt. Ebenfalls Entscheidungshilfe bietet der „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung mit Positionen aller Parteien zu 38 Thesen. An Ihnen wäre es nun, zuzustimmen, „neutral“ anzuklicken oder abzulehnen. Dann werden Ihre Antworten mit Kernaussagen abgeglichen und der Grad der Übereinstimmung angegeben.
Und nicht vergessen: Am 22. September, direkt nach der Expopharm und nach dem Deutschen Apothekertag, zählt Ihre Stimme bei der Bundestagswahl!
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