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Pharmazeutisches Recht
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: Eifelfango
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 28. August 2013 (BAnz. AT 28.08.2013, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (Isotone Kochsalzlösung zur Inhalation [Eifelfango])“ vom 15. August 2013 abgedruckt.
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