Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Festbeträge

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 13. Juni 2013 (BAnz. AT 13. 06. 2013 B4) ist eine "Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zu Arzneimittel-Festbeträgen nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)" vom 4. Juni 2013 abgedruckt.

Dieser Beschluss des GKV-Spitzenverbandes und seine Begründung kann eingesehen werden beim:

GKV-Spitzenverband, Abteilung Arznei- und Heilmittel

Referat Arzneimittel-Festbeträge

Mittelstraße 51, 10117 Berlin

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