Recht

Auch übernommenes Haus muss "auf Dauer" Gewinn abwerfen, sonst...

(bü). Übernimmt ein Ehepaar von einem Familienangehörigen ein vermietetes Haus, das steuerlich anerkannt war, so bedeutet das nicht, dass auch die Käufer negative Überschüsse durch Zinsen und Abschreibungen – wie die Eigentümer vorher – vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen können. Wird der Mietvertrag auf wenige Jahre ausgestellt, weil dann Eigenbedarf vorliege, so handelt es sich nicht um eine "auf Dauer angelegte Vermietung".


(BFH, IX R 13/12)

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