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Gesundheitspolitik
Nacht- und Notdienst: Ressortabstimmung angelaufen
Noch haben sich die Ressorts keine abschließende Meinung zu Bahrs Vorschlag gebildet, das Apothekenhonorar um 16 Cent zu erhöhen und die zusätzlichen Einnahmen in einen Fonds umzuleiten. Nach dem ersten Eindruck ist man im BMJ immerhin der Ansicht, dass der neue Weg die im ersten Entwurf vorhandenen föderalen Hürden ausgeräumt hat. Ein abschließendes Urteil über die Machbarkeit steht aber noch aus.
Klar ist indes, dass die Notdienstpauschale nicht wie versprochen rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. Die Erhöhung des Apothekenhonorars und die Einrichtung des Fonds können frühestens zur Jahresmitte wirksam werden. Um die Probleme mit den Selbstzahlern zu umgehen, schlägt Bahr vor, diesen Teil der Honorarerhöhung nicht in den Fonds umzulenken, sondern bei den jeweiligen Apotheken zu belassen.
Derweil reagiert man in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion etwas irritiert auf Bahrs Vorgehen. Zuerst erfuhr wieder einmal die Presse Einzelheiten des neuen Vorschlages. Erst danach startete Bahr die Ressortabstimmung. Und die Gesundheitspolitiker der Fraktionen waren Ende letzter Woche immer noch nicht offiziell informiert. Dort lag noch kein schriftlicher Entwurf vor. Das verwundert insofern, als Bahr bei der Umsetzung auf die tätige Mithilfe der Koalitionsfraktionen angewiesen sein wird. Weil die parlamentarische Uhr abläuft, sollen die Fraktionen die neue Pauschale als eigenen Entwurf ins Parlament einbringen – das spart Zeit.
Zwar wird sich auch die Unionsfraktion aus Verärgerung nicht querlegen. Allerdings stellt man dort Fragen nach der Reaktion des BMI. Mit seinem ersten Entwurf war Bahr dort nicht nur wegen föderaler Probleme abgeblitzt. Das Kernargument des BMI bezog sich auf die Ablehnung der Pauschale als einem neuen Instrument zur Daseinsvorsorge. Die Sorge das die Nacht- und Notdienstpauschale als Präzedenzfall Nachahmer ermuntern könnte, seien mit Bahrs Idee, das Apothekenhonorar zu erhöhen, nicht ausgeräumt. Außerdem gebe es eine Ungleichbehandlung, wenn nur die GKV die Pauschale finanziere.
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