Recht

Die Krankenkassen der Mitarbeiter gehen Arbeitgeber nichts an

(bü). Arbeitgebern ist es untersagt, auf die Krankenkassenwahl ihrer Arbeitnehmer Einfluss zu nehmen. Im konkreten Fall ging es um eine Klinik, die in Bewerbungsgesprächen mit potenziellen Mitarbeitern den Wechsel zu einer bestimmten Krankenkasse (zu der Kasse, die den größten Anteil an der Bettenbelegung der Klinik hatte) als Einstellungsvoraussetzung nannte. Damit verstoße sie gegen das Wettbewerbsrecht, so das Gericht. Ein Arbeitgeber dürfe Bewerber um einen Arbeitplatz und die beschäftigten Mitarbeiter nicht zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen. Dass die Geschäftsführung von dem Verhalten der Mitarbeiter im Personalgespräch keine Kenntnis gehabt haben soll, sei unerheblich. Der Arbeitgeber hafte auch für eigenmächtiges Verhalten von Angestellten.


(Brandenburgisches OLG, 6 U 18/11)



AZ 2012, Nr. 4, S. 6

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