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Gesundheitspolitik
Apothekenhonorar: Datenbasis steht
Es war nicht leicht, die Wirtschaftsdaten des DAV mit denen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf einen Nenner zu bringen. Auf Basis von der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover vorgelegten Zahlen über die Kostenentwicklung von 2500 Apotheken hatte der DAV bereits vor zwei Monaten mit dem Bundesgesundheitsministerium Einvernehmen über die wirtschaftliche Lage der Apotheken hergestellt.
Doch das Wirtschaftsministerium hakte nach: Beim Abgleich der Daten mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis) ergaben sich "einige Ungereimtheiten", so DAV-Chef Fritz Becker. So stimmten beispielsweise schon die Angaben über die Apothekenzahl nicht überein. Auch bei der Kosten- und Einnahmeentwicklung seit 2004 gab es Abweichungen. Denn anders als die DAV-Zahlen beruhen die Destatis-Daten nur auf der Basis von 1000 Apotheken, die regelmäßig ihre Zahlen an die Statistiker nach Karlsruhe liefern.
Inzwischen ist der Zahlendschungel aber gelichtet. In einer Arbeitsgruppe von BMWi und BMG haben Statistiker abgeglichen und hochgerechnet. Jetzt liegt das Ergebnis vor. Becker: "DAV, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesgesundheitsministerium haben sich auf eine gemeinsame Zahlenbasis verständigt." Im Ergebnis gibt es laut Becker "nur minimale Abweichungen" von den ursprünglichen DAV-Daten. Daher ist für den DAV-Chef eines klar: "Die von Spahn genannten 8,35 Euro entsprechen in keiner Weise der mit den gemeinsamen Zahlen belegbaren Entwicklung in den Apotheken."
600 Millionen Packungen
Jetzt ist also die Bundesregierung am Zug. Bei circa 600 Millionen Arzneimittelpackungen pro Jahr zulasten der GKV lässt sich leicht ausrechnen, um welche Summen es geht. Der DAV fordert die Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,14 Euro. Das sind 624 Millionen. Spahns-Vorschlag ergibt einen Zuschlag von 150 Millionen. Bezieht man die PKV-Packungen ein, ergeben sich die genannten 175 Millionen Euro.
Bis Anfang September sollten Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium mit einem gemeinsamen Vorschlag zur Erhöhung des Apothekenhonorars eigentlich Klarheit schaffen. Denn es müssen Fristen beachtet werden, damit die Erhöhung zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. Die Festbetragsregelungen müssen an das neue Honorar angepasst werden. Erforderlich ist dazu vermutlich eine Anhörung der Hersteller. Das kostet Zeit.
GKV-Spitzenverband muss Zahlen akzeptieren
Einen Zusammenhang gibt es zudem zu den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über den Kassenabschlag. Erst wenn der Vorschlag der Bundesregierung vorliegt, können die Gespräche mit den Krankenkassen konkret werden. Aber mit der Einigung auf die gemeinsame Datenbasis ist für DAV-Chef Becker eines bereits klar: "Diese Zahlen können auch vom GKV-Spitzenverband jetzt nicht mehr bestritten werden."
Aus Sicht des DAV ist man beim Apothekenhonorar mit der gemeinsamen Datenbasis einen "wichtigen Schritt" vorangekommen. "Es ist das erste Mal seit 2004, dass wir jetzt mit der Politik den Weg für eine geregelte Erhöhung des Apothekenhonorars eingeschlagen haben. Das ist ein Erfolg." Und daran knüpfen sich weitere Erwartungen: Schon seit Langem fordert der DAV eine automatische Dynamisierung des Apothekenhonorars entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung. Becker: "Da sind wir jetzt einen guten Schritt vorangekommen."
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