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Gesundheitspolitik
Gesundheitsausschuss kippt Privilegien für Filialapotheken
In § 23 ApBetrO – der die Dienstbereitschaft regelt – wollte das Bundesgesundheitsministerium eine Änderung vornehmen: Filialapotheken sollten bei "Vorliegen eines berechtigten Interesses eine Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft" erhalten können, "wenn die auf diese Apotheke entfallende Dienstbereitschaft von einer anderen, unter der gleichen Erlaubnis betriebenen Apotheke übernommen wird, die in angemessener Nähe liegt, und die Arzneimittelversorgung, auch mit Rezepturarzneimitteln, in dieser Zeit sichergestellt ist."
Zudem stimmte der Gesundheitsausschuss mit Mehrheit für einen Antrag Brandenburgs, dass "die Identität der Ausgangsstoffe in der die Rezeptur herstellenden Apotheke zu prüfen" ist. "Die Identitätsprüfung ist untrennbar mit der Rezepturherstellung verbunden. Davon darf nicht abgewichen werden", heißt es in der Empfehlung weiter. Laut Regierungsentwurf sollte nur eine Apotheke eines Filialverbundes die Prüfung von Ausgangsstoffen durchführen können.
Diese Passagen zu streichen, geht jetzt als Empfehlung an das Plenum des Bundesrates, das sich am 30. März mit der Verordnung befassen wird. Wenn dort die 16 Ministerpräsidenten und regierenden Bürgermeister der Empfehlung zustimmen, bleibt es bei der derzeitigen Regelung, dass alle Apotheken eines Filialverbundes regelmäßig Nacht- und Notdienst ausüben müssen. Vorausgesetzt: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) lässt diese Änderung passieren. Wie er mit dem Ländervotum umgeht, bleibt nun abzuwarten. Nach zahlreichen Änderungen in letzter Minute war die Privilegierung für Filialapotheken eine der Veränderungen in der Novelle der ApBetrO, die seine politische Handschrift trug. Prinzipiell bestehen jetzt zwei Möglichkeiten: Sollten die Ministerpräsidenten die Empfehlung des Gesundheitsausschusses übernehmen und die Privilegierung bei der Dienstbereitschaft für Filialapotheken streichen, kann Bahr die ApBetrO in geänderter Fassung in Kraft setzen. Bahr kann aber auch den Änderungswunsch ablehnen und die gesamte Novelle der ApBetrO zurückziehen. Dann bliebe die derzeitige ApBetrO weiterhin in Kraft.
Apothekerdemo vor dem Bundesrat
Zeitgleich zur Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates hatte sich eine 20-köpfige Gruppe von Apothekern zu einer Demonstration vor dem Bundestag verabredet. Mit Trillerpfeifen, Vuvuzela, Transparenten und Megafon machten sie lautstark auf sich aufmerksam. "Deutschland – deine Apotheken, ausgepresst wie eine Zitrone", lautete das Motto auf dem Transparent.
Aus Nürnberg, München, Hildesheim und natürlich aus Berlin waren die Apotheker angereist, um ihren Unmut und Ärger über die Situation der Apotheken in Deutschland kundzutun. "Da drinnen wird gerade der Weg für die Apothekenketten geebnet", so Apotheker Dr. Rasoul Kerdar aus Nürnberg. Die kleinen Apotheken an der Ecke bleiben auf der Strecke, so die Befürchtung anderer Demonstrationsteilnehmer.
Um 12 Uhr zogen die Demonstranten weiter ins circa einen Kilometer entfernte Apothekerhaus in der Jägerstraße. Dort wurden sie von ABDA-Vize Friedemann Schmidt empfangen. Dort gab es klare Worte an die Adresse der Verbandsführung, sich energischer um die Interessen der "Apotheker an der Ecke" zu kümmern und diese offensiver in der Öffentlichkeit zu vertreten.
DAZ.TVIn der Rubrik "DAZ.TV" können Sie sich ein Video zur Apothekenprotestaktion vor dem Bundesrat und im ABDA-Haus ansehen ("Apotheker-Apo vor dem Bundesrat"). |
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