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Pharmazeutisches Recht
Satzung des Versorgungswerkes
Vom 26. Oktober 2011
Gemäß § 4 i .V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Heilberufekammergesetzes vom 29. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 248), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 221), hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein auf ihrer Sitzung am 28. September 2011 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein vom 17. November 2005 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1073), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Dezember 2010 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1111), wird wie folgt geändert:
1. In § 16 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen.
2. In § 19 Abs. 1 wird nachfolgender Satz 3 eingefügt:
"Mitgliedern, deren erstmaliges Mitgliedschaftsverhältnis in einem berufsständischen Versorgungswerk nach dem 31. Dezember 2011 begründet wird, wird die Altersrente auf Antrag frühestens vom vollendeten 62. Lebensjahr an gewährt."
3. § 19 Abs. 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Sind nach verbindlicher wahrheitsgemäßer Erklärung des Mitglieds bei Beginn der Altersrente keine sonstigen rentenbezugsberechtigten Personen vorhanden, so erhält das versorgungsberechtigte Mitglied einen Zuschlag in Höhe von 20 % zu der festgesetzten Altersrente."
Artikel 2
Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft.
Kiel, den 28. September 2011
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
(L.S.) gez. Ehmen, Gerd Ehmen, Präsident
gez. Dr. Borchert-Bremer, gez. Dr. Borchert-Bremer, Vizepräsidentin
Genehmigt aufgrund des § 21 Abs. 2 Satz 2 und 3 i.V.m § 77 Abs. 1 Satz 2 des Heilberufekammergesetzes.
Kiel, den 6. Oktober 2011 Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein(L.S.) gez. Klaus Riehl, Dr. Klaus Riehl
Die vorstehende, genehmigte Satzung wird hiermit ausgefertigt.Kiel, den 26. Oktober 2011
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
(L.S.) gez. Ehmen, Gerd Ehmen, Präsident
gez. Dr. Borchert-Bremer, gez. Dr. Borchert-Bremer, Vizepräsidentin
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