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Post von der Finanzverwaltung

Einige Arbeitnehmer haben sie schon bekommen, die Briefe von der Finanzverwaltung mit der Information, welche Angaben für das nächste Jahr als sogenannte elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert sind. Achtung: Häufig sind die Eintragungen fehlerhaft! Das kann Sie monatlich bares Geld kosten – zumindest bis zum Steuerbescheid 2012 im folgenden Jahr. Deshalb sollten Sie die Post nicht wegwerfen oder wegpacken, sondern gründlich prüfen und rechtzeitig korrigiert zurücksenden.

2011 galt noch eine "Galgenfrist" für die Lohnsteuerkarten aus Papier. Zum Jahreswechsel wird das Lohnsteuerabzugsverfahren voll auf elektronische Systeme umgestellt. Die Finanzverwaltung hat deshalb bereits grundlegende Daten für das erste Arbeitsverhältnis erfasst, die bisher auf der Vorderseite der bunten Karten eingetragen waren: das heißt Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge und Religionszugehörigkeit.

Bei den bereits versandten Informationen der Finanzverwaltung sind diese Angaben vielfach nicht korrekt. Prüfen Sie also sorgfältig, ob man beispielsweise Ihren Steuerstatus als Alleinerziehende (Steuerklasse 2) und die Ihnen zustehenden Freibeträge für den Nachwuchs berücksichtigt hat. Änderungen müssen Sie bis zum 31. 12. 2011 Ihrem Wohnsitzfinanzamt mitteilen, damit sie bei der Gehaltsabrechnung für Januar 2012 bereits berücksichtigt werden können.

Freibeträge: Neuantrag nötig

Auch Freibeträge, die zu einer reduzierten Lohnsteuer führen, müssen in der Regel bis zum Jahresende neu beantragt werden, auch wenn sie sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert haben. Eine Ausnahme bilden die Kinderfreibeträge für minderjährige Kinder sowie Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, wenn diese schon bei ELStAM berücksichtigt sind. Neue Anträge sind also erforderlich, wenn Sie:

  • hohe Werbungskosten haben (zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit),
  • außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben nachweisen können (Voraussetzung: mind. 600 Euro pro Jahr),
  • sich Kinderfreibeträge für volljährige, kindergeldberechtigte Kinder eintragen lassen wollen,
  • berufsbedingte Kinderbetreuungskosten haben,
  • Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten leisten müssen,
  • haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder
  • Geringverdiener sind.

Antragsformulare auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2012 erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt, Ihrer Gemeinde oder auch im Internet (www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do). Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen können sich in der zuständigen Beratungsstelle informieren (siehe Kasten). Auskunft erteilt auch die Info-Hotline der Finanzämter unter 01 80-3 75 74 00 (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent mobil) bzw. per E-Mail: elstam-hotline @elster.de. Online-Infos für Arbeitnehmer unter https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php.


Hilfe bei der Steuererklärung


Vergünstigte Mitgliedschaft in Lohnsteuerhilfevereinen

ADEXA-Mitglieder und ihre Familienangehörigen können ohne die normalerweise fällige Aufnahmegebühr Mitglied in einem der bundesweit über 160 Lohnsteuerhilfevereine des BDL (Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.) werden und deren im Vergleich zu Steuerberatern preisgünstige Leistungen in Anspruch nehmen (Details unter www.adexa-online.de).

Der Jahresbeitrag ist einkommensabhängig und beinhaltet einen Anspruch auf alle Leistungen ohne weitere Kosten. Mitgliedsbeiträge sind als Steuerberatungskosten in vielen Fällen steuerlich abzugsfähig.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die ADEXA-Hauptgeschäftsstelle: Tel. (0 40) 36 38 29; Fax 36 30 58, info@adexa-online.de.

Sie vermittelt Ihnen einen Verein in Ihrer Nähe.


Steuerinfos online im Mitgliederbereich

ADEXA-Mitglieder finden im Login-Bereich eine Sammlung von Steuertipps des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine – zum Beispiel zum Abzug von Krankheitskosten oder zur Absetzbarkeit von Unfallkosten während des Arbeitsweges. Sie haben das Passwort vergessen? Bitte melden Sie sich in der ADEXA-Hauptgeschäftsstelle unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer.



Quellen: Pressemeldung des BDL vom 19. 10. 2011, www.haufe.de/steuern u. a.


Dr. Sigrid Joachimsthaler



DAZ 2011, Nr. 43, S. 114

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