ADEXA Info

Die dritte Säule

Barbara Neusetzer

Neben der privaten Vorsorge durch die Riester-Rente u. a. soll und kann auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) das Risiko von Altersarmut senken.

Allerdings gilt für beide zunächst der gleiche Vorbehalt: Wer wenig verdient, kann kaum etwas vom Brutto abzweigen. Hier geht der Tarifvertrag von ADEXA und dem Arbeitgeberverband ADA deshalb bewusst einen Schritt weiter: Der tarifliche Arbeitgeberbeitrag ist unabhängig von einer möglichen zusätzlichen Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers. Das scheint die TGL-Nordrhein noch nicht verstanden zu haben.

Solange sich die Arbeitgebervertretung in Nordrhein aber weigert, einen Tarifvertrag zur arbeitgeberfinanzierten bAV abzuschließen, sollten Arbeitnehmer die TGL immerhin beim Wort nehmen und darauf dringen, dass ihre Chefs die Einsparungen bei Steuer- und Sozialabgaben weitergeben, wenn sie Gehaltsumwandlung betreiben. Das hat die TGL nämlich ihren Mitgliedern empfohlen! Das ist allerdings auch das Mindeste, denn es kostet den Arbeitgeber keinen Cent zusätzlich. Dazu darf auch auf die Aussage von Ursula Hasan-Boehme von der Treuhand Hannover verwiesen werden: "Die Nettobelastung des Arbeitgebers steht zu einer alternativ erforderlichen Gehaltserhöhung, damit der Arbeitnehmer eine vergleichbare nicht geförderte Eigenvorsorge vornehmen könnte, im Verhältnis 1: 3." (DAZ Nr. 26, S. 17)

Für alle, die keinen Spielraum zur Entgeltumwandlung haben – und die daher ein besonders hohes Risiko für Altersarmut haben – , ist das aber kein Trost. Das sollten auch die TGL-Mitglieder begreifen.


Barbara Neusetzer, ADEXA, Erste Vorsitzende



DAZ 2011, Nr. 36, S. 90

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.